Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen dankt für dieses erfreuliche Ergebnis. Beschluss: „1.Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2013 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||