Beschlussentwurf:
„1. Der dem Original
dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der
Stadt Erkelenz zum 01.01.2007 ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO NW
form- und fristgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gem. §
92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
3. Zukünftige Änderungen von
Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz sind dem Rat zur Kenntnis zu
geben, damit dieser die Änderungen an den Rechnungsprüfungsausschuss
weiterleiten kann.
4. Nach
Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 96 Abs. 1 GO NW sind bei der zukünftigen Anschaffung oder
Herstellung von Vermögensgegenständen die in der dem Original dieser
Niederschrift beigefügten Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern
zugrunde zu legen. Bis dahin
vorzunehmende Änderungen an der Tabelle sind dem Rat zur Kenntnis zu
geben.“