Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/052/2007  

 
 
Betreff: Umsiedlungsstandort für Immerath/Pesch/Lützerath (neu):
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2007 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.03.2007 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wegeparzellen Neu-Immerath  

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund der Inanspruchnahme als Umsiedlungsstandort für Neu-Immerath / Pesch / Lützerath muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der Gemarkung Kückhoven Flur 8, Flurstück 229 und Flur 9, Flurstücke  94 und 95  aufgehoben werden.

 

Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren Erkelenz I entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt, dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer entsprechenden Satzung möglich ist. 

 

Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu erlassen, wurde am 22.12.2006 im  Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekanntgemacht und eine zweimonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist nicht erhoben.

 

Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen und erhält in der Überschrift das Datum, an welchem die Bekanntmachungsanordnung vom Bürgermeister unterzeichnet wird.

 

Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat)

Beschlussentwurf  (als Empfehlung an den Rat)

„Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Kückhoven Flur 8, Flurstück 229 und Flur 9, Flurstücke  94 und 95  wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wegeparzellen Neu-Immerath (25 KB)