Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Aufgrund der Inanspruchnahme als Umsiedlungsstandort für
Neu-Immerath / Pesch / Lützerath muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der
Gemarkung Kückhoven Flur 8, Flurstück 229 und Flur 9, Flurstücke 94 und 95
aufgehoben werden. Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren
Erkelenz I entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach
den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt,
dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer
entsprechenden Satzung möglich ist. Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu
erlassen, wurde am 22.12.2006 im
Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekanntgemacht und eine zweimonatige Frist
zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist
nicht erhoben. Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde
beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen und erhält in der
Überschrift das Datum, an welchem die Bekanntmachungsanordnung vom
Bürgermeister unterzeichnet wird. Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung
in Kraft. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat) „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Kückhoven Flur 8, Flurstück 229 und Flur 9, Flurstücke 94 und 95 wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen.
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