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Auszug - Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz gem. § 92 GO NW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NW zur Feststellung  

 
 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/074/2007 Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz gem. § 92 GO NW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NW zur Feststellung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01.01.2007 ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet worden.

2.        Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

3.        Zukünftige Änderungen von Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz sind dem Rat zur Kenntnis zu geben, damit dieser die Änderungen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten kann.

 4.       Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 96 Abs. 1 GO NW  sind bei der zukünftigen Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen die in der dem Original dieser Niederschrift beigefügten Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern zugrunde zu legen.   Bis dahin vorzunehmende Änderungen an der Tabelle sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig