„Im Asylbewerberbereich sind insbesondere
Familien vorrangig in privaten Mietwohnungen verteilt im gesamten Stadtgebiet
unterzubringen.
Die übrigen Asylbewerber können, sofern keine
andere Unterbringungsform geeigneter ist, in den vorhandenen
Übergangsheimen untergebracht werden. Vorrangig soll die Anlage in Neuhaus
genutzt werden.
Soweit überhaupt zugewiesen, werden Aussiedler in
den nicht zur Entwid-mung anstehenden Gebäuden im Bauxhof untergebracht.
Bei den derzeitigen und auch nach den aktuellen
Prognosen ist mit ver-stärkten Zuweisungen nicht zu rechnen, so dass keine
weiteren besonderen Regelungen für die Zuweisungen geboten sind. Sollten
sich wider Erwarten die Zahl der unterzubringenden Personen erhöhen, so
informiert die Ver-waltung kurzfristig die Fraktionen und vom
Bürgermeister wird hierzu die Info-Runde der Fraktionsvorsitzenden
einberufen. Ziel soll es dann sein, Möglich-keiten für Unterbringungen im
gesamten Stadtgebiet konkret abzustimmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der
Bezirksregierung weiter über die Entwidmung bzw. Teilentwidmung der
städtischen Unterkünfte in Bellinghoven und Oerath zu verhandeln. Sobald
hier eine positive Bescheiderteilung erfolgt, ist über die Konsequenzen zu
entscheiden.
Für die derzeitigen Bewohner der Wohnanlage Bauxhof
wird seitens der zuständigen Verwaltungsstellen die persönliche
Kontaktaufnahme gesucht und über die Möglichkeiten der Wohnungssuche etc.
informiert. Mitte des Jahres ist eine Information an den Rat über den
aktuellen Sachstand und evtl. Handlungsoption vorzunehmen. Auf Grund
dessen ist dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen