Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 21.12.06 und 27.12.06 beantragt die Fraktion der Bürgerpartei Erkelenz e.V. Akteneinsicht in die der Vorbereitung der Entwidmung des Bauxhofes betreffenden Verwaltungsakten. Mit Eingangsbestätigung vom 28.12.06 wurde den Absendern mitgeteilt, dass das notwendige Unterschriftsquorum (Unterschrift von 10 Ratsmitgliedern) gem. § 55 Abs. 4 GO NRW für eine Akteneinsicht nicht erfüllt ist, und dass die Anträge zur Akteneinsicht für die Tagesordnung der kommenden Ratsitzung vorgesehen werden. Gem. § 55 (4) GO NRW muss in Einzelfällen auf Beschluss des Rates oder auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder auch einem einzelnen von den Antragstellern jeweils zu benennenden Ratsmitglied Akteneinsicht gewährt werden. Beschlussentwurf: „1. Dem Antrag der Bürgerpartei Erkelenz e.V. zur Gewährung einer Akteneinsicht in die der Vorbereitung der Entwidmung des Bauxhofes betreffende Verwaltungsakten wird entsprochen / nicht entsprochen. 2. Benennung der Akteneinsichtnehmer (Ratsmitglieder): _____________________ _____________________ _____________________ “ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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