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Vorlage - A 60/040/2007  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2007 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.03.2007 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Das Bestattungsverhalten ist in den letzten Jahren einem schnellen Wandel unterworfen. Neben der Liberalisierung der Bestattungsformen durch das am 01.09.2003 in Kraft getretene Bestattungsgesetz werden zunehmend pflegeleichte Grabarten gewünscht. Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 trägt diesem Bestreben Rechnung und beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:

1.         Berücksichtigung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes

Bei der Neuanlage von Grabfeldern werden künftig sämtliche Grabstellen durch einen mindestens 1 m breiten wassergebundenen Weg erreichbar sein. Es können somit auch die Reihen- und Urnengrabstätten von Behinderten mit entsprechenden Hilfsmitteln erreicht werden

2.         Zulassung folgender Bestattungsformen:

a)         Erdbestattungen in einer Rasenreihengrabstätte

b)         Urnenbestattungen in einer Baumgrabstätte

Hier soll ein Urnenwahlgrab am Fuße eines vorhandenen oder neu zu pflanzenden Baumes eingerichtet werden.

c)         Urnenbestattungen in einer Gemeinschaftsgrabstätte

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in aufgegebenen, aber erhaltenswerten Grabanlagen eine Urnenreihengrabstätte einzurichten. Hierbei müsste sich ein Gewerbetreibender oder Nutzungsberechtigter verpflichten, die Gemeinschaftsgrabstätte auf Dauer zu unterhalten.

3.         Bildung von Bestattungsbezirken durch Ratsbeschluss

In der Errichtungsgenehmigung für den Friedhof „Borschemich Neu“ wurde zur Auflage gemacht, dass dort nur Bewohner der Ortslage Borschemich bestattet werden dürfen. Durch die vorgesehene Regelung wird es dem Rat ermöglicht, flexibel auf etwaige gleichartige Anforderungen zu reagieren.

 

4.         Zulassung der Beibestattung des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners in einer Reihengrabstätte

           

Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofssatzung sind im Laufwerk „L:/Users/Fraktion/Friedhofsang.“ in Form einer Gegenüberstellung mit dem derzeitigen Satzungsrecht hinterlegt und entsprechend erläutert. Ebenso erfolgt eine eingehende Erläuterung in der Sitzung.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18. Dezember 2003 wird beschlossen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage: