Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/538/2007  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2007 auf Erlass einer Resolution zur geplanten Änderung des § 107 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.03.2007 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag, Synopse, Begründung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 05.03.2007 den Text  folgender Resolution zur Abstimmung zu stellen und in der Sitzung des Rates am 21.03.2007 zu beschließen:

 

 

Resolution zur geplanten Änderung § 107 Gemeindeordnung

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Gemeindeordnung (GO) NRW aus, die zum zentralen Inhalt Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden hat. Kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger arbeiten, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.

 

Der Rat will, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichem Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Die Kommunen haben nur dann eine Zukunft, wenn sie sich – im Interesse der Bürger – wirtschaftlich betätigen.“

 

 

 

 

Begründung des Resolutionsentwurfes durch die SPD-Fraktion:

 

„Resolutionen sind politische Willenserklärungen. Dies gehört zum Kernbereich der Aufgaben der politischen Vertretung, hier des Rates. Nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage des § 107 Abs. 1 GO dürfen Kommunen und kommunale Unternehmen nur dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Der neue § 107 GO soll dahingehend verschärft werden, dass sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn ein „dringender“ öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann.

 

Die Regelungen der GO, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen betreffen, sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, und zwar überwiegend in der Weise, den Gemeinden die wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern. Wir lehnen diese Abkehr vom bisherigen Weg ab, da insbesondere im Hinblick auf die schlechte Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Liberalisierung der Märkte, auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, eine gesicherte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unabdingbar ist.“

 

Ein synoptische Darstellung des bisherigen Wortlautes und der vorgesehenen Änderungen im § 107 GO NRW ist dieser Sitzungsvorlage zur Verdeutlichung beigefügt. Ebenfalls beigelegt ist die Begründung des Innenministers NRW zur Änderung des § 107 GO NRW.

 

Zuständig für die Beschlussfassung der Resolution ist der Rat der Stadt Erkelenz.

 

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

 

„1.        Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt die nachfolgende Resolution:

 

            Resolution zur geplanten Änderung § 107 Gemeindeordnung

 

Der Rat der Stadt Erkelenz spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Gemeindeordnung (GO) NRW aus, die zum zentralen Inhalt Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden hat. Kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger arbeiten, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.

 

Der Rat will, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichem Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Die Kommunen haben nur dann eine Zukunft, wenn sie sich – im Interesse der Bürger – wirtschaftlich betätigen.“

 

2.         Der Resolutionstext wird übersandt an:

 

1.      Landtag des Landes NRW, Frau Landtagspräsidentin Regina van Dinther,

2.      Herrn Ministerpräsidenten des Landes NRW Dr. Jürgen Rüttgers,

3.      Herrn Innenminister des Landes NRW Dr. Ingo Wolf.

 

Ferner ist der Text zu senden an die für den Landtagswahlkreis Heinsberg II zuständigen Landtagsabgeordneten:

 

1.      Herr Dr. Gerd Hachen (MdL),

2.      Frau Ulla Meurer (MdL),

3.      Frau Dr. Ruth Seidl (MdL)      und

4.      Herrn Dr. Ingo Wolf (MdL und Innenminister).

 

Dem Städte- und Gemeindebund NRW, Düsseldorf, ist der Resolutionstext zur Kenntnis zu geben.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2007

Synopse § 107 GO NRW

Begründung des IM NRW zum Referentenentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag, Synopse, Begründung (229 KB)