Bürgerinformationssystem

Vorlage - . II/005/2007  

 
 
Betreff: Konzept für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2007 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.03.2007 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit gemeinsamem Antrag vom 30. Januar 2007 beantragen die Stadtratsfraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Verwaltung zu beauftragen, möglichst rasch ein Konzept für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern zu entwickeln und den zuständigen Gremien vorzulegen.

 

Zur Begründung verweisen die Antragsteller auf die bisherige Diskussion und Beschlusslage im Rat der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit der Beratung über die zukünftige Nutzung des Bauxhofes, die im Dezember 2006 stattgefunden hat. Von den Fraktionen wird vorgeschlagen, an folgenden Grundregeln für die Unterbringungspraxis von Asylbewerbern und Aussiedlern festzuhalten:

 

  1. Im Asylbewerberbereich sind insbesondere Familien vorrangig in privaten Mietwohnungen verteilt im gesamten Stadtgebiet unterzubringen.

 

  1. Die übrigen Asylbewerber können, sofern keine andere Unterbringungsform geeigneter ist, in den vorhandenen Übergangsheimen untergebracht werden. Vorrangig soll die Anlage in Neuhaus genutzt werden.

 

  1. Soweit überhaupt zugewiesen, werden Aussiedler in den nicht zur Entwid-mung anstehenden Gebäuden im Bauxhof untergebracht.



  1. Bei den derzeitigen und auch nach den aktuellen Prognosen ist mit ver-stärkten Zuweisungen nicht zu rechnen, so dass keine weiteren besonderen Regelungen für die Zuweisungen geboten sind. Sollten sich wider Erwarten die Zahl der unterzubringenden Personen erhöhen, so informiert die Ver-waltung kurzfristig die Fraktionen und vom Bürgermeister wird hierzu die Info-Runde der Fraktionsvorsitzenden einberufen. Ziel soll es dann sein, Möglich-keiten für Unterbringungen im gesamten Stadtgebiet konkret abzustimmen.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung weiter über die Entwidmung bzw. Teilentwidmung der städtischen Unterkünfte in Bellinghoven und Oerath zu verhandeln. Sobald hier eine positive Bescheiderteilung erfolgt, ist über die Konsequenzen zu entscheiden.

 

  1. Für die derzeitigen Bewohner der Wohnanlage Bauxhof wird seitens der zuständigen Verwaltungsstellen die persönliche Kontaktaufnahme gesucht und über die Möglichkeiten der Wohnungssuche etc. informiert. Mitte des Jahres ist eine Information an den Rat über den aktuellen Sachstand und evtl. Handlungsoption vorzunehmen. Auf Grund dessen ist dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

 

Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Grundregeln für die Unterbringungspraxis von Asylbewerbern und Aussiedlern sowie das vorgeschlagene weitere Vorgehen in Bezug auf die jetzigen Bewohner der Wohnanlage Bauxhof sowie der Übergangs-heime Bellinghoven und Oerath entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis bzw. dem  bereits Ende des Jahres 2006 geäußerten Vorstellungen über das weitere Vorgehen. Die Verwaltung schlägt daher ebenfalls vor, diese Grundregeln durch Beschlussfassung in den Gremien Hauptausschuss und Rat als verbindliche Leit-linien für das zukünftige Vorgehen festzulegen. Abweichungen hiervon sind über die jeweilige Änderung des Beschlusses zu beraten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

  1. „Im Asylbewerberbereich sind insbesondere Familien vorrangig in privaten Mietwohnungen verteilt im gesamten Stadtgebiet unterzubringen.

  2. Die übrigen Asylbewerber können, sofern keine andere Unterbringungsform geeigneter ist, in den vorhandenen Übergangsheimen untergebracht werden. Vorrangig soll die Anlage in Neuhaus genutzt werden.

 

  1. Soweit überhaupt zugewiesen, werden Aussiedler in den nicht zur Entwid-mung anstehenden Gebäuden im Bauxhof untergebracht.

 

  1. Bei den derzeitigen und auch nach den aktuellen Prognosen ist mit ver-stärkten Zuweisungen nicht zu rechnen, so dass keine weiteren besonderen Regelungen für die Zuweisungen geboten sind. Sollten sich wider Erwarten die Zahl der unterzubringenden Personen erhöhen, so informiert die Ver-waltung kurzfristig die Fraktionen und vom Bürgermeister wird hierzu die Info-Runde der Fraktionsvorsitzenden einberufen. Ziel soll es dann sein, Möglich-keiten für Unterbringungen im gesamten Stadtgebiet konkret abzustimmen.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung weiter über die Entwidmung bzw. Teilentwidmung der städtischen Unterkünfte in Bellinghoven und Oerath zu verhandeln. Sobald hier eine positive Bescheiderteilung erfolgt, ist über die Konsequenzen zu entscheiden.



  1. Für die derzeitigen Bewohner der Wohnanlage Bauxhof wird seitens der zuständigen Verwaltungsstellen die persönliche Kontaktaufnahme gesucht und über die Möglichkeiten der Wohnungssuche etc. informiert. Mitte des Jahres ist eine Information an den Rat über den aktuellen Sachstand und evtl. Handlungsoption vorzunehmen. Auf Grund dessen ist dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.“