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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das
Jahr 2007 wurde am 28. 2. 2007 vom Kämmerer aufgestellt und
am 28. 2. 2007 vom Bürgermeister ohne
Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 28.
2. 2007 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes
erhalten. Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder
eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle
Heinsberg, d) das Forstamt Eschweiler, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der
Haushaltssatzung 2007 erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 am 5. 3. 2007. Hiernach wird
der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im
Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt
Erkelenz in der Zeit vom 6. 3. –
19. 3. 2007 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17,
Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen
für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw.
beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Es handelt sich um den ersten produktorientierten Haushalt,
der auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellt wurde. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von -635.806 EUR ab. Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe
verringert. Der Gesamtfinanzplan 2007 führt zu einer Änderung des
Bestandes der liquiden Mittel von 258
EUR . Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 2007 beträgt 5.215.500
EUR, davon für Umschuldungen:
975.500 EUR. Die Netto-Neuverschuldung beträgt 0 EUR. Der Überhang der
Kreditaufnahmen über die Tilgung resultiert aus dem Haushaltseinnahmerest 2006. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.775.000
EUR. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll 10.000.000 EUR
betragen. Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer
A 240 v.H. Grundsteuer
B 380 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: Anlagen 1 - Stellenplan 363 - 373 2 - Übersicht über die aus
Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fälligen Auszahlungen 375 - 376 3 - Zuwendungen zu den sächlichen und
persönlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung der
Fraktionen 377 - 378 4 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten 379 5 - Übersicht über die Entwicklung des
Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum
Ausgleich des Ergebnisplan gemäß ' 78 Abs. 2 Nr. 2 GO 380 6 - Wirtschaftsplan (Erfolgs- und
Vermögensplan), Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2006 - 2010 sowie
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes -
Wirtschaftsjahr 2005 - 381 - 421 7 - a) Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Ent- wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2005 - 423 - 425 b) Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Ent- wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
mbH - Geschäftsjahr 2005 - 426 - 428 c) Jahresabschluss
(Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz -
Geschäftsjahr 2005 - 429 - 431 d) Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagespiegel) des Verkehrsbetriebes -
Betrieb gewerb- licher Art - (Geschäftsjahr 2005) 432 - 435 e) Jahresabschluss
Stadt Erkelenz `BgA Anteile an Personen- gesellschaftenA, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) -
Geschäftsjahr 2005 - 436 - 438 Bewirtschaftungsregeln 439 Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden. Beschluss: „a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007
folgende Haushaltssatzung erlassen: ' 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die
für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 73.962.375
EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.598.181
EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 70.075.456
EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 68.929.706
EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 15.748.956
EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.892.186
EUR festgesetzt. ' 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 5.215.500
EUR festgesetzt. ' 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 2.775.000
EUR festgesetzt. ' 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf 635.806
EUR festgesetzt. '
5 Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 10.000.000
EUR festgesetzt. '
6 Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt
festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H. 1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H. 2. Gewerbesteuer
auf 400
v.H. '
7 Entfällt. b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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