Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/071/2007  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2007
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.03.2007 
17. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.03.2007 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Stadtkämmerer Grün berichtet

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2007  wurde am    28. 2. 2007 vom Kämmerer aufgestellt und am  28. 2. 2007 vom Bürgermeister ohne Ände­rung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 28. 2. 2007 zu­geleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) das Forstamt Eschweiler,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2007 erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 am 5. 3. 2007. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom  6. 3. – 19. 3. 2007 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Vorausset­zungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst An­lagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Es handelt sich um den ersten produktorientierten Haushalt, der auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellt wurde.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 schließt

 

im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                           -635.806 EUR

ab.

 

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2007 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden  Mittel von 258 EUR .

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden

Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 2007 beträgt                                                         5.215.500 EUR,

davon für Umschuldungen:  975.500 EUR.

 

Die Netto-Neuverschuldung beträgt 0 EUR. Der Überhang der Kreditaufnahmen über die Tilgung resultiert aus dem Haushaltseinnahmerest 2006.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.775.000 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll 10.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

                        Grundsteuer A   240 v.H.

                        Grundsteuer B   380 v.H.

                        Gewerbesteuer  400 v.H.

 

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht bei­gefügt:

 

Anlagen

 

1     -     Stellenplan                                                                                            363        -       373

2     -     Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen

voraussichtlich fälligen Auszahlungen                                                      375        -       376

3     -     Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen

Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen                             377        -       378

4     -     Übersicht über den voraussichtlichen Stand der

Verbindlichkeiten                                                                                              379

5     -     Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich

des Ergebnisplan gemäß ' 78 Abs. 2 Nr. 2 GO                                                   380

 

 

6     -     Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung

für die Wirtschaftsjahre 2006 - 2010 sowie Jahresabschluss

(Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht

des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2005 -                              381        -       421

7     -     a)    Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der

öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Ent-

wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG

- Geschäftsjahr 2005 -                                                                     423        -       425

b)    Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der

öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Ent-

wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH

- Geschäftsjahr 2005 -                                                                     426        -       428

c)    Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2005 -            429        -       431

d)    Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und

Anlagespiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerb-

licher Art - (Geschäftsjahr 2005)                                                       432        -       435

e)    Jahresabschluss Stadt Erkelenz `BgA Anteile an Personen-

gesellschaftenA, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz,

Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2005 -                         436        -       438

 

Bewirtschaftungsregeln                                                                                                  439

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden.

 

 

Beschlussentwurf:

Beschluss:

 

„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

                                                                         ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah­lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                               73.962.375 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                     74.598.181 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    70.075.456 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   68.929.706 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     15.748.956 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     16.892.186 EUR

 

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 5.215.500 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah­lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 2.775.000 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

                                                                                                                                    635.806 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                         ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festge­setzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                           240 v.H.

1.2        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               380 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                               400 v.H.

 

 

                                                                         ' 7

Entfällt.

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine