Beschluss:
„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007
folgende Haushaltssatzung erlassen:
' 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die
für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 73.962.375
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.598.181
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 70.075.456 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 68.929.706
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 15.748.956
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 16.892.186
EUR
festgesetzt.
' 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
5.215.500
EUR
festgesetzt.
' 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
2.775.000
EUR
festgesetzt.
' 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf
635.806
EUR
festgesetzt.
'
5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
10.000.000
EUR
festgesetzt.
'
6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H.
1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 400
v.H.
'
7
Entfällt.
b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.“
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
Bürgermeister Jansen lässt im
Anschluss über zwei in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.03.2007 von der
SPD-Fraktion vorgelegte Anträge zum Haushalt beraten. Der erste Antrag, den er
verliest, fordert, dass der Kämmerer beauftragt werden solle; einmal jährlich
(vorzugsweise bei einer Ratssitzung im Herbst) über den aktuellen
Umsetzungsstand der Haushalte zu berichten. Dabei seien die wichtigsten Zu- und
Abgänge im Vergleich zur Haushaltsplanung darzustellen. Der Antragstext ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt. Bürgermeister Jansen lässt hierüber
abstimmen.
Ergebnis: einstimmig für
den Antrag
Anschließend trägt er den zweiten
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2007 vor, nach dem bei den zukünftigen
Haushaltsberatungen Vorberatungen der jeweiligen Haushaltsabschnitte in allen
Fachausschüssen eingeplant werden sollten. Dazu werde dem Rat der Haushalt so
frühzeitig zugeleitet, dass diese Beratungen auch machbar seien.
Ausschussvorsitzende sollen angehalten sein, Sitzungen mit den entsprechenden
Tagesordnungspunkten festzulegen. Auch dieser Antrag ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Fraktionsvorsitzende Wolters
erläutert den Antrag. 1. stv. Bürgermeister Clemens spricht sich gegen den
Antrag aus. Der Jugendhilfeausschuss sei per Gesetz verpflichtet, eine
Vorberatung durchzuführen und der diesbezügliche Haushalt sei eine in sich
geschlossene Einheit. Wolle man dies auch für andere Bereiche einführen, so
fehle der Gesamtzusammenhang. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag, nicht am
Sitzungsabend über die Sache abzustimmen, sondern sie zu vertagen.
Fraktionsvorsitzender Münster
begrüßt den Antrag auf Vertagung.
Bürgermeister Jansen schlägt vor,
die Angelegenheit automatisch für die nächste Ratssitzung vorzumerken. Er lässt
sodann über den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung abstimmen.
Ergebnis: einstimmig für
eine Vertagung