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Tagesordnung - 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 21.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Information über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 20.12.2006 (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 30. 11. 2006 – 17. 1. 2007  
Enthält Anlagen
A 20/069/2007  
Ö 4  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 18.01.2007 bis 28.02.2007  
Enthält Anlagen
A 20/072/2007  
Ö 5  
Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2006 gemäß § 95 (3) GO NW  
A 20/070/2007  
Ö 6  
Haushalt      
Ö 6.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2007 und Teilfinanzplanes 2007 - 2010 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
A 51/052/2007  
Ö 6.2  
Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz gem. § 92 GO NW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NW zur Feststellung  
Enthält Anlagen
A 20/074/2007  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2007  
A 20/071/2007  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschluss:

 

„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

                                                                         ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah­lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                               73.962.375 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                     74.598.181 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    70.075.456 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   68.929.706 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     15.748.956 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     16.892.186 EUR

 

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 5.215.500 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah­lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 2.775.000 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

                                                                                                                                    635.806 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                         ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festge­setzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                           240 v.H.

1.2        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               380 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                               400 v.H.

 

 

                                                                         ' 7

Entfällt.

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

 

 

   
    14.03.2007 - Hauptausschuss
    Ö 16 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

                                                                         ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah­lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                               73.962.375 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                     74.598.181 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    70.075.456 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   68.929.706 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     15.748.956 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     16.892.186 EUR

 

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 5.215.500 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah­lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 2.775.000 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

                                                                                                                                    635.806 EUR

festgesetzt.

 

 

                                                                         ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                         ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festge­setzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                           240 v.H.

1.2        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               380 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                               400 v.H.

 

 

                                                                         ' 7

Entfällt.

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterungen Entwurf der Haushaltssatzung 2007 HA (19 KB)      
   
    21.03.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.3 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

                                                                          ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah­lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                               73.962.375 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                     74.598.181 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    70.075.456 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   68.929.706 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     15.748.956 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                     16.892.186 EUR

 

festgesetzt.

                                                                          ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 5.215.500 EUR

festgesetzt.

                                                                          ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah­lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 2.775.000 EUR

festgesetzt.

                                                                          ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

                                                                                                                                    635.806 EUR

festgesetzt.

                                                                          ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

                                                                          ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festge­setzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                           240 v.H.

1.2        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               380 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                               400 v.H.

                                                                          ' 7

Entfällt.

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

 

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

 

Bürgermeister Jansen lässt im Anschluss über zwei in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.03.2007 von der SPD-Fraktion vorgelegte Anträge zum Haushalt beraten. Der erste Antrag, den er verliest, fordert, dass der Kämmerer beauftragt werden solle; einmal jährlich (vorzugsweise bei einer Ratssitzung im Herbst) über den aktuellen Umsetzungsstand der Haushalte zu berichten. Dabei seien die wichtigsten Zu- und Abgänge im Vergleich zur Haushaltsplanung darzustellen. Der Antragstext ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Bürgermeister Jansen lässt hierüber abstimmen.

 

Ergebnis: einstimmig für den Antrag

 

Anschließend trägt er den zweiten Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2007 vor, nach dem bei den zukünftigen Haushaltsberatungen Vorberatungen der jeweiligen Haushaltsabschnitte in allen Fachausschüssen eingeplant werden sollten. Dazu werde dem Rat der Haushalt so frühzeitig zugeleitet, dass diese Beratungen auch machbar seien. Ausschussvorsitzende sollen angehalten sein, Sitzungen mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten festzulegen. Auch dieser Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzende Wolters erläutert den Antrag. 1. stv. Bürgermeister Clemens spricht sich gegen den Antrag aus. Der Jugendhilfeausschuss sei per Gesetz verpflichtet, eine Vorberatung durchzuführen und der diesbezügliche Haushalt sei eine in sich geschlossene Einheit. Wolle man dies auch für andere Bereiche einführen, so fehle der Gesamtzusammenhang. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag, nicht am Sitzungsabend über die Sache abzustimmen, sondern sie zu vertagen.

 

Fraktionsvorsitzender Münster begrüßt den Antrag auf Vertagung.

 

Bürgermeister Jansen schlägt vor, die Angelegenheit automatisch für die nächste Ratssitzung vorzumerken. Er lässt sodann über den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung abstimmen.

 

Ergebnis: einstimmig für eine Vertagung

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 - Haushalt BGM (407 KB)      
Anlage 2 2 02 - Haushalt CDU (300 KB)      
Anlage 3 3 03 - Haushalt SPD (290 KB)      
Anlage 4 4 04 - Haushalt Bd.90 Grüne (370 KB)      
Anlage 5 5 05 - Haushalt Bürgerpartei (178 KB)      
Anlage 6 6 06 - Haushalt FDP (201 KB)      
Anlage 7 7 07 - Haushalt UWG (231 KB)      
Ö 7  
Vergabe eines Ehrenamtspreises  
. II/004/2007  
Ö 8  
Konzept für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern  
. II/005/2007  
Ö 9  
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III der Stadt Erkelenz  
A 30/050/2007  
Ö 10  
Umsiedlungsstandort für Neu-Borschemich: Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen  
Enthält Anlagen
A 30/051/2007  
Ö 11  
Umsiedlungsstandort für Neu-Immerath/Pesch/Lützerath: Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen  
Enthält Anlagen
A 30/052/2007  
Ö 12  
Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage (Sonn- und Feiertagsverkaufsverordnung) auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/054/2007  
Ö 13  
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz für die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen am 06.05.2007, 23.09.2007, 28.10.2007 und 02.12.2007 im Bereich der Kernstadt  
Enthält Anlagen
A 30/053/2007  
Ö 14  
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003  
A 60/040/2007  
Ö 15  
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung  
A 60/039/2007  
Ö 16  
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2007 auf Erlass einer Resolution zur geplanten Änderung des § 107 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 10/538/2007  
Ö 17  
Antrag auf Akteneinsicht der Fraktion der Bürgerpartei Erkelenz e. V. bezüglich Bauxhof vom 21.12.2006 und 27.12.2006 (Anmerkung: Mit Schreiben vom 21.12.2006 und vom 27.12.2006 beantragt die Fraktion der Bürgerpartei Erkelenz e. V. Akteneinsicht in die die Entwidmung des Bauxhofs betreffenden Verwaltungsakten.)  
A 10/539/2007  
Ö 18  
Änderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses  
A 10/540/2007  
Ö 19  
Änderungen in den Besetzungen des Ausschusses für Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales  
A 10/541/2007  
Ö 20  
Benennung eines sachkundigen Bürgers als ordentliches Mitglied für den Bezirkausschuss Gerderath  
A 10/542/2007  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)