„1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 ist vom
Bürgermeister form- und fristgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf
des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der
sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101
(8) GO NW).“
14.03.2007 - Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 ist vom Bürgermeister form-
und fristgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf
des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der
sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101
(8) GO NW).“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21.03.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss:
„1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 ist vom Bürgermeister form-
und fristgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf
des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der
sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101
(8) GO NW).“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Fraktionsvorsitzende Wolters
stellt den Geschäftordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt A 16 vor der
Haushaltsberatung 2007 zu behandeln. Bürgermeister Jansen lässt über diesen
Geschäftsordnungsantrag abstimmen.