„Am Umsiedlungsstandort „Neu-Borschemich“
ist an der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche unter Beachtung der
Nebenbestimmungen der Errichtungsgenehmigung des Kreises Heinsberg vom 04.
November 2004 sowie des in der Sitzung vorgestellten Nutzungskonzeptes ein
Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Sollte eine Einigung mit der
Katholischen Kirchengemeinde Borschemich zur Überlassung eines 2.580 m² großen
Grundstückes nicht erzielt werden können, ist über den Bau des Friedhofes neu
zu entscheiden.“
29.03.2006 - Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Am Umsiedlungsstandort
„Neu-Borschemich“ ist an der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche
unter Beachtung der Nebenbestimmungen der Errichtungsgenehmigung des Kreises
Heinsberg vom 04. November 2004 sowie des in der Sitzung vorgestellten
Nutzungskonzeptes ein Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Sollte
eine Einigung mit der Katholischen Kirchengemeinde Borschemich zur Überlassung
eines 2.580 m² großen Grundstückes nicht erzielt werden können, ist über den
Bau des Friedhofes neu zu entscheiden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig - bei 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen
05.04.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss:
„Am Umsiedlungsstandort „Neu-Borschemich“
ist an der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche unter Beachtung der
Nebenbestimmungen der Errichtungsgenehmigung des Kreises Heinsberg vom 04.
November 2004 sowie des in der Sitzung vorgestellten Nutzungskonzeptes ein
Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Sollte eine Einigung mit der
Katholischen Kirchengemeinde Borschemich zur Überlassung eines 2.580 m² großen
Grundstückes nicht erzielt werden können, ist über den Bau des Friedhofes neu
zu entscheiden.“