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Tatbestand: Mit Schreiben vom 07.01.2006 beantragt der Städtische Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz, Lambertusweg 18, das Stadtwappen der Stadt Erkelenz in den Vereinsbriefkopf aufzunehmen. Gemäß Artikel 2 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bedarf die Verwendung des Wappens durch Dritte der Zustimmung des Rates Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Hiermit wird dem Städtischen Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz die Genehmigung erteilt, das Stadtwappen in den Vereinsbriefkopf aufzunehmen. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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