Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/310/2006  

 
 
Betreff: Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz durch den Städtischen Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 07.01.2006 beantragt  der Städtische Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz, Lambertusweg 18, das Stadtwappen der Stadt Erkelenz in den Vereinsbriefkopf aufzunehmen.

 

Gemäß Artikel 2 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  bedarf die Verwendung des Wappens durch Dritte der Zustimmung des Rates

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Hiermit wird dem Städtischen Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz die Genehmigung erteilt, das Stadtwappen in den Vereinsbriefkopf aufzunehmen. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine