Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 60/027/2006  

 
 
Betreff: Errichtung eines Friedhofes am Umsiedlungsstandort "Neu Borschemich"
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt unterhält in der Ortslage Borschemich einen Friedhof mit einer Gesamtgröße von 5.225 m². Im Zuge der Umsiedlung der Ortslage Borschemich ist dieser Friedhof zwangsläufig zu schließen und zu entwidmen.

Am neuen Umsiedlungsstandort weist der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte am südöstlichen Ende eine Fläche von ca. 3.900 m² zur Anlegung eines neuen Friedhofes aus.

Damit die Stadt rechtzeitig nach Beginn der Umsiedlung einen neuen Friedhof anlegen und betreiben kann, sind die Kriterien und sonstigen Planvorgaben, die bei der Errichtung des Friedhofes zu beachten sind, festzulegen.

Der Umsiedlungsstandort „Neu-Borschemich“ und somit auch die im Bebauungsplan ausgewiesene Friedhofsfläche liegt  in der Schutzzone III A des Wasserwerkes Mennekrath. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 19 der Wasserschutzgebietsverordnung ist dort das Neuanlegen oder wesentliche Erweitern von Friedhöfen grundsätzlich nicht gestattet. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung im Vorfeld beim Kreis Heinsberg die Genehmigung zur Errichtung eines Friedhofes im Zuge der Umsiedlung der Ortslage Erkelenz-Borschemich sowie eine Befreiung von den Verbotsvorschriften nach der vorgenannten Wasserschutzgebietsverordnung beantragt.

Mit Bescheid vom 04. November 2005 wurde diesem Antrag unter anderem mit folgenden Vorgaben stattgegeben:

1.                 In den für Erdbestattungen vorgesehenen Bereichen ist der gesamte Oberboden bis zu der für eine Bestattung erforderlichen Tiefe abzutragen und mit einer Folie abzudichten.

2.                 Das anfallende Oberflächenwasser wird mittels einer Drainage in die öffentliche Kanalisation abgeleitet.

3.                 Auf dem Friedhof dürfen nur Bürgerinnen und Bürger von Neu-Borschemich bestattet werden.

4.                 Erdbestattungen sind nur in Flachgräbern zugelassen.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese strengen Auflagen die Errichtung des Friedhofes zwar erheblich verteuert, aber dennoch im Hinblick auf die sozial verträgliche Gestaltung einer Umsiedlung vertretbar sind.

Die Neuanlage des Friedhofes erfolgt ausschließlich aus den Entschädigungsleistungen der RWE Power AG für den bestehenden Friedhof. Der derzeit von der Stadt in Borschemich unterhaltende Friedhof hat eine Grundstücksfläche von insgesamt 5.225 m². Hiervon ist eine Teilfläche von 2.580 m² im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde Borschemich. Die Katholische Kirchengemeinde Borschemich ist bereit, sich diese Fläche am neuen Friedhofsstandort zuweisen zu lassen und der Stadt Erkelenz zum Betrieb eines Friedhofes zu überlassen. Bezüglich der  Einzelheiten wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

Das auf Basis der ordnungsbehördlichen Genehmigung von dem Landschaftsarchitekten Müller & Partner, Willich erarbeitete Konzept wurde dem Bürgerbeirat vorgestellt und von diesem akzeptiert.

Dieses Konzept sieht neben der Beachtung der o.a. technischen Bedingungen in seiner Zielsetzung vor, dass der Friedhof „Neu-Borschemich“ in seiner Gestaltung, Struktur und Belegung dem alten Borschemicher Friedhof ähnlich sein soll. Es sind folgende Elemente vorgesehen:

-                     Fläche für einen Feierraum im zentralen Eingangsbereich.

-                     Der nördlich gelegene erste Teilbereich soll dem alten Kirchhof nachempfunden werden. Er wird von einer ca. 175 cm hohen Klinkermauer umfasst. In dieser Mauer können die 12 Stationen des Kreuzweges integriert werden.

-                     Im südlich angrenzenden 2. Abschnitt sind Erdgrabstätten (Wahl- und Reihengräber) vorgesehen, die mit einem Pflanzstreifen vom östlich angrenzenden Fuß- und Radweg abgegrenzt ist.

-                     Integration der denkmalwürdigen Grabsteine bzw. Grabanlagen.

Zur Erfüllung der Genehmigungsauflagen wird die gesamte Anlage terrassenförmig angelegt.

Nach dem jetzigen Kenntnisstand wird es sich nicht vermeiden lassen, dass im nördlichen Eingangsbereich Flächen ausgewiesen werden, die nur für Urnenbestattungen zugelassen sind.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Am Umsiedlungsstandort „Neu-Borschemich“ ist an der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche unter Beachtung der Nebenbestimmungen der Errichtungsgenehmigung des Kreises Heinsberg vom 04. November 2004 sowie des in der Sitzung vorgestellten Nutzungskonzeptes ein Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Sollte eine Einigung mit der Katholischen Kirchengemeinde Borschemich zur Überlassung eines 2.580 m² großen Grundstückes nicht erzielt werden können, ist über den Bau des Friedhofes neu zu entscheiden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Nach der Kostenschätzung gem. DIN 276 betragen die Baukosten ohne Aufbahrungsraum ca. 771.500 Euro. Die  Finanzierung ist über die Entschädigungsleistung der RWE-Power AG für die vorhandenen Anlagen sicherzustellen