Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit E-Mail vom 04.01.2006 beantragt der CDU Stadtverband für ein Werbetransparent (RollUp) das Stadtwappen der Stadt Erkelenz in den CDU-Logo-Bereich aufzunehmen. Gemäß Artikel 2 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bedarf die Verwendung des Wappens durch Dritte der Zustimmung des Rates. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Hiermit wird dem CDU Stadtverband die Genehmigung erteilt, das Stadtwappen für ein Werbetransparent (RollUp) in den CDU-Logo-Bereich aufzunehmen. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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