Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/075/2006  

 
 
Betreff: Offene Ganztagsgrundschule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
08.03.2006 
2. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die offene Ganztagsschule im Primarbereich soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern eine  Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.

 

Sie ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung, eine bessere Rhytmisierung des Schultages sowie umfassende Angebote zur individuellen Förderung zur musisch-künstlerischen Bildung, zu Bewegung, Spiel und Sport und zur sozialen Bildung.

 

Zusätzlich zum planmäßigen Unterricht bietet die offene Ganztagsschule an Unterrichtstagen an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten.

 

Der Zeitrahmen in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, der Kinder und nach der Unterrichtsorganisation. Er erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr.

 

Die Schulen, die außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule vorhalten, stellen durch ein geeignetes Vertretungskonzept sicher,  dass in der Zeit zwischen 08.00 und 12.00 Uhr in der Regel kein Unterricht ausfällt.

 

Die offene Ganztagsschule bietet auch an beweglichen Ferientagen außerunterrichtliche  Angebote in der Regel spätestens von 08.00 bis 16.00 Uhr an, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr. In den Ferien soll der Schulträger in Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei Bedarf ein schulübergreifendes Ferienprogramm ermöglichen.

 

Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setzt die Landesregierung des Landes NW auf den offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der  offenen Ganztagsschulen im Primarbereich. Sie geht davon aus, dass Horte langfristig nicht mehr erforderlich sind.  Die Landesregierung wird Horte ab 2008 im Umfang von bis zu 20 % der im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis auch diese durch die offene Ganztagsschule im Primarbereich ersetzt werden können.

 

Die Landesregierung setzt voraus, dass Horte nur noch notwendig sind für Kinder mit besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur.

 

Die Landesmittel für das Programm „13plus“ im Primarbereich, womit bisher in Erkelenz eine Betreuung der Kinder im Nachmittagsbereich sichergestellt wurde, werden grundsätzlich bis zum 31.07.2007 in die Finanzierung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich überführt. Davon ausgenommen sind Landesmittel aus dem Proramm „13plus“ im Primarbereich für Schulen im ländlichen Raum mit noch geringen Betreuungsbedarfen, für die Übergangsregelungen zu finden sind. Für Kinder, für die ausschließlich Bedarf an einer Vor- und Übermittagsbetreuung besteht, können auch an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Gruppen aus dem Programm „Schule von acht bis eins“ weiter bestehen bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, für Grundschulen der Stadt Erkelenz den offenen Ganztag zum 01.08.2007 einzuführen. Eine Abfrage an den Schulen hat ergeben, dass von den 10 Erkelenzer Grundschulen acht Grundschulen ein offenes Ganztagsangebot anbieten wollen. Es handelt sich hierbei um die Luise-Hensel-Schule, die Franziskusschule, die Astrid-Lindgren-Schule, die Nysterbach-Schule, die Kath. Grundschule Houverath und die Gemeinschaftsgrundschulen in Gerderath, Keyenberg und Hetzerath.

 

Unverbindliche Umfragen in der Elternschaft haben ergeben, dass ein relativ hoher Bedarf für Plätze im offenen Ganztag besteht.

 

Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten in den offenen Ganztagsschulen ist freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet aber für die Dauer eines Schuljahres. Sie verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche.

 

Die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule können je nach Bedarf insbesondere umfassen:

 

a)                 über den in der Stundentafel verankerten Förderunterricht hinausgehende Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, insbesondere Hausaufgabenhilfe und Förderkurse, Sprachförderung,

b)                 themenbezogene, klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Aktivitäten, Arbeitsgemeinschaften und Projekte, wie z. B. Kunst, Theater, Musik, Werken, Sport etc. in unterschiedlich großen und heterogenen Gruppen,

c)                 Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung sowie Bewegung, Spiel und Sport, einschl. kompensatorischer Bewegungsförderung,

d)                 Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem der außerschulischen Jugendarbeit, beispielsweise mit geschlechtsspezifischen und interkulturellen Angeboten.

 

 

Für die teilnehmenden Kinder soll Gelegenheit für einen Imbiss oder eine Mahlzeit bestehen.

 

Im Rahmen der Finanzierung der außerunterrichtlichen Angebote gewährt das Land einen Festbetrag i. H. v. 615,00 € pro Schuljahr für jedes der an den außerunterrichtlichen Angeboten an der offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler zugewiesen.

 

Anstelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag i. H. v. 205,00 € pro Schülerin oder Schüler gewährt werden.

 

Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich Eigenanteile i. H. v. 410,00 € pro Schülerin oder Schüler. Auf diese werden die bisherigen Trägeranteile für die in die offene Ganztagsschule einbezogenen Ganztagsangebote (z. B. Hort) und Elternbeiträge angerechnet. Der Schulträger kann Elternbeiträge bis zur Höhe von 150,00 € pro Monat und pro Kind erheben.

 

Vorgesehen ist  eine soziale Staffelung der Elternbeiträge. In einer sozialen Staffelung der Beiträge kann auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, vorgesehen werden. Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.

 

Aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) werden Finanzmittel für einen notwendigen Neubau oder Umbau, notwendige Renovierung und die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmittel, die notwendige Infrastruktur zur Durchführung des Ganztagsbetriebes zur Verfügung gestellt.

 

Die Einrichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Grundschulen der Stadt Erkelenz ist durch die Bezirksregierung Köln zu genehmigen. Entsprechende Anträge für jede der o. g. Schulen sind bis zum 30.04.2006 dort vorzulegen. Eine Genehmigung ist auch Voraussetzung für die Erlangung der o. a. IZBB-Mittel, die gleichzeitig beantragt werden müssen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Luise-Hensel-Schule, die Franziskusschule, die Astrid-Lindgren-Schule, die Nysterbach-Schule, die Kath. Grundschule Houverath und die Gemeinschaftsgrundschulen in Gerderath, Keyenberg und Hetzerath bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Zulassung des offenen Ganztagsbetriebes zum 01.08.2007 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu beantragen. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist an den o. a. Grundschulen ab dem 01.08.2007 ein Ganztagsangebot einzurichten.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Anteilige Kosten (10 %) an Baumaßnahmen etc. (90 % werden durch das Bundesprogramm IZBB getragen).

 

Die Höhe des vom Schulträger letztendlich zu tragenden Eigenanteils bezüglich der Durchführung des offenen Ganztagsangebotes hängt von der noch zu treffenden Entscheidung über die Höhe des zu erhebenden Elternbeitrages ab und kann daher zur Zeit noch nicht beziffert werden.