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Vorlage - A 40/076/2006  

 
 
Betreff: Ganztagsangebote an der Pestalozzischule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
08.03.2006 
2. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, beabsichtigt die Einführung eines offenen Ganztages im Primarbereich unter Einbeziehung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zum 01.08.2007. Zielsetzung und Inhalte entsprechen den bereits unter TOP 2 der heutigen Sitzung gemachten Ausführungen, so dass auf einen entsprechenden Vortrag hier verzichtet werden kann.

 

Wesentliche Unterschiede bei den Förderschulen zu den Ganztagsangeboten in den Grundschulen liegen darin, dass in Förderschulen auch die Klassenstufen 5 und 6 an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich teilnehmen können und dass, falls die offene Ganztagsschule im Primarbereich eingerichtet ist, in der Sekundarstufe I darüber hinaus für die Klassen 7 – 10 ein Ganztagsangebot aus dem Programm „13plus in der Sekundarstufe I“ vorgehalten werden kann.

 

Förderschulen können auch analog zu den neuen erweiterten Ganztagshauptschulen in gebundene erweiterte Ganztagsförderschulen umgewandelt werden.

 

Eine solche Umwandlung ist aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, um gerade diesen in der Regel benachteiligten Schülerinnen und Schülern eine umfassende Förderung zu ermöglichen. Zu einem solchen Schritt bedarf es jedoch eines entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz, der leider bis zum heutigen Tag nicht vorliegt.

Der vom Land NW gewährte Festbetrag beträgt für Kinder mit besonderen pädagogischen Förderbedarf 1.230,00 € pro Kind und Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf zugewiesen. Anstelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag i. H. v. 430,00 € pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gewährt werden.

 

Die übrigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechen denen der offenen Ganztagsschulen an Grundschulen. Die Einrichtung des offenen Ganztags in der Primarstufe und in den Klassenstufen 5 und 6 an der Pestalozzi-Schule ist genehmigungspflichtig durch die Bezirksregierung Köln. Ein entsprechender Antrag ist dort bis zum 30.04.2006 vorzulegen. Die Genehmigung ist auch Voraussetzung für die Erlangung der IZBB-Mittel, die gleichzeitig beantragt werden  müssen.

 

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Zulassung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Klassenstufen 5 und 6 zum 01.08.2007 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu beantragen. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen“, Schulring 36, 41812 Erkelenz, ab dem 01.08.2007 für die Jahrgangsstufen 1 – 6 ein offenes Ganztagsangebot einzurichten.

 

Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kollegium der Pestalozzi-Schule ein Gespräch über die kurzfristige Einrichtung eines gebundenen erweiterten Ganztags für die Sekundarstufe I zu führen. Unter dem Vorbehalt der erforderlichen Zustimmung durch die Schulkonferenz wird die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Umwandlung bei der Bezirksregierung Köln zeitnah zu stellen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anteilige Kosten (10 %) an den Baumaßnahmen etc. (90 % werden durch das Bundesprogramm IZBB getragen).

 

Die Höhe des vom Schulträger letztendlich zu tragenden Eigenanteils bezüglich der Durchführung des offenen Ganztagsangebotes hängt von der noch zu treffenden Entscheidung über die Höhe des zu erhebenden Elternbeitrages ab und kann daher zur Zeit noch nicht beziffert werden.