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Auszug - Konzept zur Gründung einer Kultur GmbH in der Stadt Erkelenz  

 
 
10. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/087/2006 Konzept zur Gründung einer Kultur GmbH in der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einleitend zur Thematik führt Bürgermeister Jansen aus, dass durch die vorliegende Beschlussvorlage in der Angelegenheit eine

Einleitend zur Thematik führt Bürgermeister Jansen aus, dass durch die vorliegende Beschlussvorlage in der Angelegenheit eine Grundsatzentscheidung getroffen werden solle. In mehreren Inforunden mit den stellvertretenden Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden sei die Angelegenheit bereits vorbesprochen worden. Er bittet Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen zur Thematik vorzutragen.

 

In der Stadt Erkelenz wird bislang die Aufgabe der Organisation und Durchführung von städtischen Kulturveranstaltungen durch Mitarbeiter im Kultur-, Sport- und Schulamt wahrgenommen. Aus vielerlei Gründen sind Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit dazu übergegangen, sowohl die Einrichtungen der Kulturarbeit als auch die verwaltungsmäßige Abwicklung der Kulturarbeit in privatrechtliche Organisationsformen zu überführen. Gerade auch die in den vergangenen Jahren eröffnete Möglichkeit zur Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) hat dazu beigetragen, dass die verwaltungsmäßige Kulturarbeit mehr denn je außerhalb der eigentlichen Organisationsstruktur (Ämter oder Fachbereiche) der Verwaltungen durchgeführt wird. Eine erste Untersuchung zu den Möglichkeiten einer anderen Organisationsform im Kulturbereich erfolgte mit der im Januar 2005 vorgelegten Studie zur Einrichtung einer AöR für den Kulturbereich der Stadt Erkelenz durch Studentinnen und Studenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

 

Ende Juli 2006 geht der Leiter des Amtes 40, dem Amt für Kultur, Sport  und Schule, in den Ruhestand. Dieser Umstand soll genutzt werden, auch in der Stadt Erkelenz den Kulturbereich zukünftig in der Rechtsform einer GmbH zu führen. Die Kultur GmbH sollte die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen zur Aufgabe erhalten. Zeitgleich sollte sie mit der Errichtung und dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz beauftragt werden.

 

Die Vorteile der Ausgliederung des Kulturbereiches liegen zum einen in steuerrechtlicher Hinsicht, da die Umsatzsteuer dort als echte Vorsteuer genutzt werden kann. Zugleich kann mit dem Auftrag an die GmbH, Errichtung und Betrieb einer Veranstaltungsstätte zu bewerkstelligen, eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung hinsichtlich Bau und Betrieb einer solchen Veranstaltungsstätte festgelegt werden. Gerade in dieser Hinsicht eröffnet die GmbH die Möglichkeit, eine von der städtischen Finanzlage teilweise abgekoppelte Finanzierungsmöglichkeit zur Realisierung der bereits seit langem diskutierten Erneuerung der bisherigen Stadthalle zu eröffnen.

 

Die Kultur GmbH wird auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung sowohl in investiver als auch in konsumtiver Hinsicht angewiesen sein. Den Auftrag zur Ausgestaltung des städtischen Kulturlebens sowie zur Realisierung des Umbaus und des Betriebs der Stadthalle würde die Gesellschaft weiterhin von den zuständigen Ausschüssen des Rates der Stadt Erkelenz erhalten, die insoweit ihre Kompetenzen behalten sollen.

 

Die Gesellschaft braucht von der rechtlichen Gegebenheit her sowohl eine Gesellschafterversammlung als auch einen Geschäftsführer. Zweckdienlich wird sie zugleich einen Prokuristen beschäftigen.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung und Details müssen einem weiteren Beschluss vorbehalten bleiben. Bevor die Detailarbeit in steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht geleistet wird ist jedoch erforderlich, einen Beschluss darüber herbeizuführen, die Verwaltung zur Erstellung der notwendigen Konzepte zu beauftragen.

 

Fraktionsvorsitzender Münster weist auf den in der Vergangenheit gestellten gemeinsamen Antrag von FDP- und von CDU-Fraktion hin. Ein Workshop sei durchgeführt worden, und man habe die finanziellen Möglichkeiten überprüft. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Optimum nicht realisiert werden könne, aber man solle das Machbare umsetzen.

 

Ausschussmitglied Kehren trägt vor, dass die SPD-Fraktion die Angelegenheit eingehend beraten habe. Er stelle sich die Frage, ob ein Kulturausschuss bei der vorgegebenen Konzeption erhalten bliebe. Ferner frage man, wer Gesellschafter sein solle.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen entgegnet hierzu, dass die GmbH einen Gesellschafter haben solle. Dieser solle durch den Rat der Stadt Erkelenz vertreten werden. Somit erfolge keine Abkopplung. Gedacht sei an eine Bindung der Geschäftsführung an die Beigeordneten. Deshalb müsse man keine Sorge haben, dass irgendwelche Kompetenzen beschnitten würden. Er sehe nur eine Vergrößerung der Spielräume. Bürgermeister Jansen verweist auf die Informationen in verschiedenen Inforunden bezüglich der Thematik. Als positives Beispiel einer Ausgliederung bei der Stadt Erkelenz nennt er die GEE.

 

Ausschussmitglied Thies ist hingegen der Auffassung, dass eine GmbH-Leitung frei entscheiden könne. Der Ausschuss werde nur noch mit Ergebnissen konfrontiert. Die steuerlichen Vorteile stelle er nicht in Abrede. Was das angesprochene Projekt der Stadthalle angehe, so müsse man weiterhin sagen, dass man hierfür kein Geld habe. Man könne deshalb dem TOP A 8 nicht zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Hübgens ist der Meinung, dass der Rat bei einer Ausgliederung Kompetenzen abgebe. Die kleineren Fraktionen sollten sich überlegen, inwieweit sie in Zukunft in einem solchen Fall an Entscheidungsprozessen noch beteiligt seien.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass er vorgetragene Sorgen gut verstehen könne. Er müsse jedoch darauf hinweisen, dass eine GmbH als technisches Instrumentarium zu verstehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer bittet zu bedenken, dass wenn die Stadthalle nicht saniert werde, man diese womöglich in ein paar Jahren abreißen müsse und dann entsprechende Kosten hätte und keine Halle mehr.

 

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Gründung einer Kultur GmbH in der Stadt Erkelenz zu erstellen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig – bei 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen