Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/045/2006  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
28.03.2006 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 3. Änderung des seit 02.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungs­planes ist die Darstellung einer kleineren Wohnbaufläche von insgesamt ca. 0,6 ha für einen Wohnstandort westlich der Ortslage Bellinghoven und damit der örtlichen Entwicklung der Ortslage. Die Flächen sind heute als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens erfolgt die Umwandlung einer am nord-westlichen Siedlungsrand dargestellten Wohnbaufläche (W) von ca. 0,2 ha in zukünftig Fläche für die Landwirtschaft. Dieser Wohnbauflächenstandort (0240.2) dient der Sicherung landwirtschaftlicher Betriebsflächen. Der umzuwandelnde Bereich steht gemäß einer Ende 2002 vorgenommen Anfrage für eine Wohnraumentwicklung im Planungszeitraum nicht zur Verfügung.

Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gem. ' 32 Landesplanungsgesetz zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde positiv beschieden.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung und Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzherrenpfad“ aus dem Flächennutzungsplan sollen im Parallelverfahren gem. ' 8 Abs. 3 BauGB durch die Darstellung einer Wohnbaufläche (W) am westlichen Siedlungsrand Erkelenz-Bellinghovens geschaffen werden. Auf die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt `Bebauungsplan 0240.2 `KreuzherrenpfadA, Erkelenz-Bellinghoven wird verwiesen. Die zeitnahe Entwicklung der geplanten Wohnbauflächen wurde durch Verträge der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mit den Grundstückseigentümern gesichert.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. ' 3 Abs. 1 und ' 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören. Soweit während dieses Verfahrensschrittes keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden ist die öffentliche Auslegung gem. ' 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad, Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine