Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„1.Die Aufstellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad,
Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.“
28.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad,
Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
29.03.2006 - Hauptausschuss
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Die Aufstellung
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad,
Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
05.04.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss:
„1.Die Aufstellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad,
Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.“