Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss):
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für
das Jahr 2006 in Höhe von 600,00 € für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteilerkosten, die für die Ausgestaltung der
gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2006 in Höhe von 900,00 € für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteilerkosten, die für die Ausgestaltung der
gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.“
23.03.2006 - Braunkohlenausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für
das Jahr 2006 in Höhe von 600,00 € für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteilerkosten, die für die Ausgestaltung der
gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2006 in Höhe von 900,00 € für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteilerkosten, die für die Ausgestaltung der
gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
29.03.2006 - Hauptausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Dem Bürgerbeirat
Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2006 in Höhe von 600,00 € für
anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteilerkosten, die
für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die
Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat
Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2006 in Höhe von 900,00
€ für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-,
Verteilerkosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen,
gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“