Geänderter Beschluss – Änderung fett und kursiv – (als Empfehlung an den Rat):
„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:
§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen
(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.“