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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 19.02.2019 |
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Ö 2.1 |
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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.12.2018
hier: Errichtung von Fahrradabstellanlagen |
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A 80/124/2019 |
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Ö 2.2 |
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Verkehrliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Fußgängerzone im Bereich Markt
hier: Umsetzungsbeschluss |
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A 80/125/2019 |
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Ö 2.3 |
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Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/451/2019 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Der Bebauungsplan Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
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19.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Der Bebauungsplan Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.02.2019 - Hauptausschuss |
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Ö 2.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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27.02.2019 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Der Bebauungsplan Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 2.4 |
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Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Innenstadt Erkelenz
hier: redaktionelle Anpassungen |
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A 63/308/2019 |
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Ö 3 |
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Antrag der Fraktion "Freie Wähler - UWG" im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.01.2019
hier: Resolution an den Landtag NRW zwecks Abschaffung der Straßenausbaubeiträge |
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A 20/447/2019 |
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Ö 4 |
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Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW: "Sofort mehr Rücksicht auf die Zahlungskraft der Bürger bei Straßenbaubeitrag nehmen!"
hier: Ausbau der Straßen "Marienweg" zwischen Krefelder Straße und St.-Rochus-Weg, "Ratiborweg" und "Breslauer Straße" |
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A 10/789/2019 |
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Ö 5 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018
hier: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern |
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A 10/790/2019 |
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Ö 6 |
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Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2019 |
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A 30/216/2019 |
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Ö 7 |
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Beschaffung eines Löschfahrzeuges (Mittleres Löschfahrzeug [MLF]) für die Verwaltungseinheit |
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A 30/217/2019 |
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Ö 8 |
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Künftige Aufstellung von Gesamtabschlüssen |
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A 20/448/2019 |
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Ö 9 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 9.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/449/2019 |
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Ö 9.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 26.11.2018 bis 31.01.2019 |
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A 20/450/2019 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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