„Gemäß § 18 i. V. m. § 81
des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 wird am Cusanus-Gymnasium Erkelenz die
Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss zur Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.“
07.06.2005 - Schulausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Gemäß § 18 i. V. m. § 81 des
Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 wird am Cusanus-Gymnasium Erkelenz die
Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss zur Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den
Rat
22.06.2005 - Hauptausschuss
Ö 4.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Gemäß § 18 i. V. m. § 81 des
Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 wird am Cusanus-Gymnasium Erkelenz die
Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss zur Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig- als Empfehlung an den Rat
29.06.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Gemäß § 18 i. V. m. § 81 des Schulgesetzes
NRW vom 15.02.2005 wird am Cusanus-Gymnasium Erkelenz die Einrichtung einer
einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss zur Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.“