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Tatbestand: Die Fa. Metall-Design, St. Sebastianusstr. 3, 50181 Bedburg, fertigt Metalluntersetzer, die mit dem Stadtwappen versehen sind. Die Untersetzer werden über Einzelhändler als Souvenirs in den jeweiligen Städten verkauft. Mit e-mail vom 14.12.2004 beantragte die Firma Metall-Design die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Wappens. Nach Vorlage eines entsprechenden Musters bestehen keine Bedenken, die Verwendung des Wappens für den beantragten Zweck zu genehmigen. Gem. Art. 2 (4) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz muss der Rat der Verwendung von Hoheitszeichen zustimmen. Beschlussentwurf: Der Firma Metall-Design wird gestattet, das Wappen der Stadt Erkelenz zur Herstellung von Metalluntersetzern zu verwenden. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Finanzielle Auswirkungen: Keine |
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