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Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen trägt vor, dass es ihr wichtig erscheine, dass die Pflegemaßnahmen des Objektes durch den Ausschuss für Kultur und Sport begleitet würden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf einen dort gefällten Baum und zurzeit brütende Waldohreulen. Auch Ausschussmitglied Dulies bittet mit großer Sorgfalt und Ernsthaftigkeit die Pflegemaßnahmen durchzuführen. Erster Beig. Dr. Gotzen und Techn. Beig. Lurweg weisen darauf hin, dass es in der Praxis wegen des damit verbunden Aufwandes nicht möglich sein werde, den Ausschuss bei jeder Einzelmaßnahme einzubeziehen. Man wolle jedoch evtl. einen Förster hinzuziehen. Grundsätzlich seien Pflegemaßnahmen notwendig, da dies auch dem Erhalt der vorhandenen Baudenkmäler im Bereich der Anlage diene. Beschluss: 1. „Der Alte Friedhof in Erkelenz, Brückstraße, ist ein selten anschauliches Dokument des Friedhofswesens des 19. Jahrhunderts. Er ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Erkelenz. An seiner Erhaltung besteht aus künstlerischen sowie wissenschaftlichen, hier architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen. 2. Der Ausschuss nimmt die erforderlichen gärtnerischen Pflegemaßnahmen zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig – in eigener Zuständigkeit |
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