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Auszug - Eintragung des Alten Friedhofes, Erkelenz Brückstraße, in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz und Durchführung von gärtnerischen Pflegemaßnahmen  

 
 
4. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/044/2005 Eintragung des Alten Friedhofes, Erkelenz Brückstraße, in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz und Durchführung von gärtnerischen Pflegemaßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen trägt vor, dass es ihr wichtig erscheine, dass die Pflegemaßnahmen des Objektes durc

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen trägt vor, dass es ihr wichtig erscheine, dass die Pflegemaßnahmen des Objektes durch den Ausschuss für Kultur und Sport begleitet würden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf einen dort gefällten Baum und zurzeit brütende Waldohreulen.

 

Auch Ausschussmitglied Dulies bittet mit großer Sorgfalt und Ernsthaftigkeit die Pflegemaßnahmen durchzuführen.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen und Techn. Beig. Lurweg weisen darauf hin, dass es in der Praxis wegen des damit verbunden Aufwandes nicht möglich sein werde, den Ausschuss bei jeder Einzelmaßnahme einzubeziehen. Man wolle jedoch evtl. einen Förster hinzuziehen. Grundsätzlich seien Pflegemaßnahmen notwendig, da dies auch dem Erhalt der vorhandenen Baudenkmäler im Bereich der Anlage diene.

Beschluss:

Beschluss:

1.       „Der Alte Friedhof in Erkelenz, Brückstraße, ist ein selten anschauliches Dokument des Friedhofswesens des 19. Jahrhunderts. Er ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Erkelenz. An seiner Erhaltung besteht aus künstlerischen sowie wissenschaftlichen, hier architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.

 

2.      Der Ausschuss nimmt die erforderlichen gärtnerischen Pflegemaßnahmen zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig – in eigener Zuständigkeit

Abstimmungsergebnis: einstimmig – in eigener Zuständigkeit