Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/055/2005  

 
 
Betreff: Umbenennung der Pestalozzischule, Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
07.06.2005 
1. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.06.2005 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2005 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach § 20 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft tritt, sind Orte der sonderpädagogischen Förderung zukünftig neben  den allgemeinen Schulen, die Förderschulen, die sonderpädagogischen Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs und die Schulen für Kranke.

 

Förderschulen sind nach Förderschwerpunkten gegliedert. Die einzelnen Förderschwerpunkte sind

1.                 Lernen

2.                 Sprache

3.                 emotionale und soziale Entwicklung

4.                  Hören und Kommunikation

5.                 Sehen

6.                 Geistige Entwicklung

7.                 Körperliche und motorische Entwicklung

 

Die Bezeichnung einer Förderschule richtet sich nach dem Förderschwerpunkt, in dem sie vorrangig unterrichtet. Der Förderschwerpunkt der Pestalozzischule ist das Lernen. Im Förderschwerpunkt „Lernen“ werden ebenso wie im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes wird die Bezeichnung „Sonderschule“ durch den Begriff „Förderschule“ abgelöst, der den Fördercharakter dieser Schulen betont.

Bei der Pestalozzischule handelt es sich somit um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Gemäß § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft tritt und den bisherigen  § 7 des Schulverwaltungsgesetzes ersetzt, muss aus der Bezeichnung einer Schule der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage ist die zukünftige Bezeichnung der Pestalozzischule: Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Schwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine