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Vorlage - A 51/022/2005  

 
 
Betreff: Errichtung einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Baugebiet "Oerather Mühlenfeld"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.06.2005 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.06.2005 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2005 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit dem Wohngebiet „Oerather Mühlenfeld“ soll in Erkelenz-Mitte die Wohnraumversorgung der nächsten 5 – 10 Jahre sowohl im Eigentumswohnungsbau als auch im Mietwohnungsbau sichergestellt werden. Hierzu werden durch die GEE, Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Baugrundstücke für insgesamt ca. 184 freistehende Einfamilienhäuser, ca. 114 Doppelhäuser, ca. 58 Reihenhäuser und ca. 120 Geschosswohnungen für ca. 1.200 bis 1.500 Einwohner angeboten.

 

Dementsprechend entwickelt sich in dem vorgenannten Wohngebiet eine rege Bautätigkeit, die zu einer zeitnahen Zunahme der Wohnbevölkerung einschl. der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz führen wird. Da die Plankonzeption sich insbesondere an Familien und Mehrpersonenhaushalten orientiert, wird zeitnah eine Nachfrage an infrastrukturellen Gemeinbedarfseinrichtungen, insbesondere auch für die Kindergartenplatzversorgung mit einem Angebot der Übermittagbetreuung entstehen.

 

 

 

 

Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einschl. der Planung, damit auch für die Bedarfsdeckung an Betreuungsplätzen, liegt bei der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt steht in der Verpflichtung zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

 

Ausweislich des Kindergartenbedarfsplanes vom 01.01.2005 werden am 01. August 2007 im Bereich der Kernstadt 596 Kinder mit einem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz leben. Diese Zahl wird sich – wie dargelegt - in den nächsten Monaten und Jahre noch um die Kinder erhöhen, die im Laufe der weiter fortschreitenden Bebauung des Wohngebietes zuziehen werden.

 

Der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder stehen z.Z. im Stadtgebiet 526 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren entgegen. Alleine schon dieser Vergleich macht deutlich, dass zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Kindergartenplätze die Schaffung weiterer Kindergartenplätze im Bereich der Kernstadt Erkelenz dringend erforderlich ist. Schon jetzt kann nicht allen Kindern aus der Kernstadt ein Betreuungsplatz auch im Kernstadtbereich wohnortsnah angeboten werden. Das Jugendamt ist zur Deckung der Nachfrage darauf angewiesen, diese Kinder mit einem Platz in einer Einrichtung außerhalb der Kernstadt zu versorgen.

 

Die bauplanerischen Voraussetzungen für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in dem vorgenannten Wohngebiet liegen vor. Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 18.12.2002 für den o.a. Planbereich den Bebauungsplan Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, der den Bau der Einrichtung bauplanerisch ermöglicht, als Satzung beschlossen.  In dem Bebauungsplan ist eine Fläche von 3.521 m² für die Kindertageseinrichtung vorgesehen.

 

Zur Deckung des aktuellen Platzbedarfs im Bereich der Innenstadt und um bereits den in dem Neubaugebiet wohnenden Kindern einen Platz anbieten zu können, hat die Verwaltung zum 01.08.2004 auf der Grundlage der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes im städt. Kindergarten Bauxhof eine 3. Kindergartengruppe mit 25 Plätzen als so genannte „Vorläufergruppe“ für das Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“ eingerichtet.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb dem Ausschuss vor, einen Grundsatzbeschluss über den Bau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit 50 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren, die zum 01.07.2006 in Betrieb gehen kann, zu fassen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Im Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“ ist zum 01.08.2007 eine zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder mit 50 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahre zu errrichten.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend von den derzeit gültigen Förderpauschalsätzen des Landes als Berechnungsgrundlage ergeben sich Gesamtkosten für den Bau  in Höhe von 622.640,-- €. Bei einer z.Zt. noch nicht abzusehenden Landesförderung verblieben für die Stadt ein Eigenanteil von 311.320,-- €.

 

Die Kosten für die Ersteinrichtung betragen voraussichtlich 72.780,-- € bei einem Eigenanteil der Stadt von 36.390,-- €.

 

Die durch die Stadt zu finanzierenden Eigenmittel werden ihr von der GEE aus der im Rahmen der Grundstücksveräußerungen erzielten Infrastrukturpauschale erstattet.

 

Im Übrigen muss die Stadt das Grundstück für die Tageseinrichtung noch von der GEE unter Berücksichtigung noch notwendiger Verrechnungen übernehmen.

 

Die entsprechenden Anträge auf Förderung liegen dem Landesjugendamt Rheinland vor.

 

Der vorzeitigen Beschaffung von ergänzendem Einrichtungsmaterial für die o.a. Vorläufergruppe hat das Landesjugendamt ohne Anerkennung eines späteren Förderanspruchs zugestimmt.

Anlage:

Anlage:

keine