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Tatbestand: Nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, ist der Alte Friedhof, Erkelenz Brückstraße, ein Baudenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW). Seine Bedeutung ist in dem beigefügten Gutachten dargestellt und begründet. Der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, beantragt daher die Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz. Aufgrund des Zustandes des Alten Friedhofes sind demnächst gärtnerische Pflegemaßnahmen erforderlich, die in der Sitzung vorgestellt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): 1. „Der Alte Friedhof in Erkelenz, Brückstraße, ist ein selten anschauliches Dokument des Friedhofswesens des 19. Jahrhunderts. Er ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Erkelenz. An seiner Erhaltung besteht aus künstlerischen sowie wissenschaftlichen, hier architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen. 2. Der Ausschuss nimmt die erforderlichen gärtnerischen Pflegemaßnahmen zur Kenntnis.“ Finanzielle
Auswirkungen: Die Kosten der Maßnahme zur Durchführung der pflegerischen Maßnahmen belaufen sich auf 30.000,00 €. Anlage/n: Gutachten gemäß § 22 Denkmalschutzgesetz zum Denkmalwert des Friedhofes des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
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