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Vorlage - A 40/054/2005  

 
 
Betreff: Namensgebung für die Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
07.06.2005 
1. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.06.2005 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2005 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ausarbeitung hist. Hintergrund Name Nysterbach-Schule  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich hat am 08.11.2004 beschlossen, der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich einen Namen zu geben. Nach einer vorhergehenden Befragung der Elternschaft schlägt die Schulkonferenz den Namen „Nysterbachschule – Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich“ vor.

Gemäß § 7 des Schulverwaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt und sich von der Bezeichnung anderer Schule am gleichen Ort unterscheidet. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

 

Ausschlaggebend für die Namensfindung ist nach Angaben der Schulkonferenz das Einzugsgebiet der Schülerinnen und Schüler sowie eine Ausarbeitung über den historischen Hintergrund, die vom ehemaligen Leiter der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich, Herrn Rektor a. D. Theo Schläger, erarbeitet wurde und dem Original der Niederschrift über diese Sitzung als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird vorgeschlagen, der Empfehlung der Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich zu folgen und einen entsprechenden Beschluss über die Benennung der Schule zu fassen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die jetzige Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen.

Aus der Bezeichnung muss gemäß § 7 des Schulverwaltungsgesetzes der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Nysterbach-Schule – Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Ausarbeitung des Rektors a. D. Theo Schläger über den historischen Hintergrund des

Namens „Nysterbach-Schule“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausarbeitung hist. Hintergrund Name Nysterbach-Schule (152 KB)