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Beschluss: „1. Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an den Rat |
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