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Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des § 80 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft tritt, einen aktuellen Schulentwicklungsplan aufzustellen und den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den Rat |
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