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Beschluss: „Gemäß § 18 i. V. m. § 81 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 wird am Cusanus-Gymnasium Erkelenz die Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss zur Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den Rat |
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