Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss/Rat):
„1. Die Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel E.
Radverkehr wird beschlossen, die Verwaltung wird mit der Umsetzung und
kontinuierlichen Fortschreibung des offenen Maßnahmenkataloges beauftragt.
2.
Die Stadt
Erkelenz bewirbt sich um eine Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.
V.“
3.
Den Anträgen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003 und der SPD-Fraktion vom
27.09.2006 wird gefolgt. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2004 Erklärung zur
„Fahrradstadt Erkelenz“ wird nicht gefolgt, die beantragte
Installierung von Hinweisschildern wird i. R. der Umsetzung der Ziele und
Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplanes geprüft.
4.
Die Anträge der
SPD-Fraktion vom 18.06.2002 und 27.09.2006 sind mit der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E. Radverkehr sowie Aufstellung des offenen
Maßnahmenkataloges und Prüfung der StVO-Radwege berücksichtigt worden.“
Abweichender Beschluss (als Empfehlung an
Hauptausschuss/Rat):
„1. Die Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel E.
Radverkehr wird beschlossen, die Verwaltung wird mit der Umsetzung und
kontinuierlichen Fortschreibung des offenen Maßnahmenkataloges beauftragt.
2.
Die Stadt
Erkelenz bewirbt sich um eine Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.
V.“
3.
Den Anträgen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003 und der SPD-Fraktion vom
27.09.2006 wird gefolgt. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2004 Erklärung
zur „Fahrradstadt Erkelenz“ wird sinngemäß gefolgt,
die beantragte Installierung von Hinweisschildern wird i. R. der Umsetzung der
Ziele und Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplanes geprüft.
4.
Die Anträge der
SPD-Fraktion vom 18.06.2002 und 27.09.2006 sind mit der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E. Radverkehr sowie Aufstellung des offenen
Maßnahmenkataloges und Prüfung der StVO-Radwege berücksichtigt worden.“
(unter Punkt 3 wurde ‚nicht’ durch
‚sinngemäß’ ersetzt.)