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Vorlage - A 30/065/2008  

 
 
Betreff: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 27.04.2008 für den Bereich der Gewerbestraße Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.04.2008 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.04.2008 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der ordnungsbhördlichen Verordnung VerkOffSo 27.04.08 PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Erkelenz hat mit Schreiben vom 19.02.2008 für die Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Süd beantragt, anlässlich der Durchführung des 13. Gewerbefestes am 26. und 27.04.2008 im Bereich der Gewerbestraße Süd das Offenhalten der dortigen Verkaufsstellen am 27.04.2008 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen.

 

Das Ende 2006 in Kraft getretene Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW), das das bisherige Ladenschlussgesetz für den Bereich des Landes Nordrhein – Westfalen ersetzt, ermächtigt die Stadt Erkelenz nach wie vor maximal vier verkaufsoffene Sonntage für einen Bereich freizugeben, wonach dann Verkaufsstellen bis zur Dauer von jeweils fünf Stunden geöffnet haben dürfen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden in diesem Jahr lediglich für den Bereich der Kernstadt genehmigt, sodass diese dem hier vorliegenden Antrag nicht entgegenstehen.

Aufgrund der Lockerung der Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten durch das Ladenöffnungsgesetz ist ein besonderer Anlass mit nachweislich erheblichem Besucherstrom nicht mehr notwendige Voraussetzung für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages.

 

Auch auf die bisherigen Stellungnahmen der entsprechenden regionalen Berufsverbände und kirchlichen Institutionen kann laut Rücksprache mit der Bezirksregierung künftig verzichtet werden, zumal diese bisher auch immer nur empfehlenden Charakter hatten.

Wichtig ist nur, dass die an den verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmenden Verkaufsstelleninhaber trotz vorhandener Ausnahmegenehmigung dem Arbeitsschutz ihrer Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genügen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Interessengemeinschaft Gewerbebiet Süd zu entsprechen und eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 27.04.2008 für den Bereich der Gewerbestraße Süd zu erlassen.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW ist der Rat zuständig.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 27.04.2008  in der Stadt Erkelenz im Bereich der Gewerbestraße Süd aus Anlass der Durchführung des 13. Gewerbefestes wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der ordnungsbhördlichen Verordnung VerkOffSo 27.04.08 (22 KB) PDF-Dokument (5 KB)