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Tatbestand: Die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer so genannten Wärmegewöhnungsanlage für Atemschutzgeräteträger. Es handelt sich um eine feststoffbefeuerte Anlage (Befeuerung mit Holzpaletten) in der reale Brandeinsätze geübt werden können. Die Anlage dient der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen die Wärmegewöhnungsanlage der Feuerwehr Erkelenz nutzen. Aufgrund dessen wurde eine Gebührensatzung für die Nutzung der Wärmegewöhnungsanlage der Feuerwehr Erkelenz erlassen. Die in dieser Satzung aufgeführten Gebühren sind Erfahrungswerte großer Feuerwehren in NRW, die bereits über einen längeren Zeitraum über eine solche Anlage verfügen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat) „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Kosten und Gebühren für die Nutzung der Wärmegewöhnungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gebühreneinnahmen werden unter dem Produktsachkonto 02150004311000 verbucht. Anlage: Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren für die Nutzung der Wärmegewöhnungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz
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