Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Als Anfang 2003 die Wahl zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur anstand, beschloss der Rat im Februar desselben Jahres die Beitragsteileinheiten der Stadt in einer Größe von damals 0,1101 Stimmen der Stadt Hückelhoven zu übertragen und ermächtigte die Verwaltung, bei der anstehenden Wahl einen Delegierten/eine Delegierte der Stadt Hückelhoven zu wählen. Heute wie damals richten sich die sog. Beitrags-(teil-)einheiten nach dem Umfang der finanziellen Beteiligung der Stadt am Wasserverband Eifel-Rur. Für die im Juni 2008 anstehende Neuwahl nach Ablauf der aktuellen Amtsperiode der Verbandsversammlung stehen der Stadt Erkelenz 0,1096 Beitragsteileinheiten zu. Damit hat sich an der grundsätzlichen Ausgangslage und möglichen Einflussnahmemöglichkeiten für die Stadt Erkelenz – im Vergleich mit der Situation im Jahre 2003 - nichts verändert. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung dem Rat vor, auch für die anstehende Wahl die geringfügigen Erkelenzer Beitragsteileinheiten für die Wahl der Delegierten der Stadt Hückelhoven zu verwenden und die Erkelenzer Interessen von dort mit vertreten zu lassen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Stadt Erkelenz überträgt hiermit ihre Beitragsteileinheiten von 0,1096 Stimmen anlässlich der Benennung und Wahl von Delegierten für die neu zu bestimmende Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur auf die Stadt Hückelhoven. 2. Die Verwaltung wird hiermit ermächtigt, bei der anstehenden Wahl zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur einen Delegierten der Stadt Hückelhoven zu wählen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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