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Auszug - Beschluss über eine Zuständigkeitsordnung des Rates  

 
 
23. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/765/2008 Beschluss über eine Zuständigkeitsordnung des Rates
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Antragsgemäß werden die beiden Tagesordnungspunkte zusammen behandelt

Antragsgemäß werden die beiden Tagesordnungspunkte zusammen behandelt.

 

Bürgermeister Jansen erläutert den Sachverhalt, wonach die Verwaltung aufgrund von Anregungen aus dem politischen Raum vor dem Hintergrund der GO-Reform die Hauptsatzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit einer angegliederten Zuständigkeitsordnung von Grund auf überarbeitet bzw. – was die Zuständigkeitsordnung betreffe – neu im Entwurf vorbereitet habe. Bis zum Sitzungstage seien kaum Rückmeldungen aus der Politik hierzu eingegangen.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer nimmt Bezug auf Klärungsbedarf bezüglich der Regelungen zur Gleichstellung, an denen beim Städte- und Gemeindebund gearbeitet werde. Hierüber müsse noch gesprochen werden.

 

Ausschussmitglied Kehren äußert sich zur Zeitschiene kritisch. Er habe lediglich sechs Tage Zeit gehabt, sich mit der Angelegenheit auseinander zu setzen. Er wolle beantragen, die Angelegenheit erst im übernächsten Rat zu beschließen. Auch äußert er sich kritisch zur Änderung der Gemeindeordnung durch die Landesregierung. Was die Anpassung der Regelungen bezüglich der Gleichstellung angehe, so sehe er keine zwingende Notwendigkeit, die bisherigen Regelungen an die Mustersatzung anzupassen. Insbesondere fehle ihm eine Regelung, die den Gleichstellungsbeauftragten eine eigene Öffentlichkeitsarbeit ermögliche. Hier solle der Satz aus der bisherigen Regelung wieder aufgenommen werden. Darüber hinaus äußert er sich kritisch zur Benennung des Stadtbezirkes Golkrath und Houverath. Darüber hinaus habe er im § 7 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung einen Schreibfehler entdeckt, in dem ein „der“ fehle. Aus den vorgenannten Erwägungen stelle er deshalb den Antrag, in die Hauptsatzung den Satz aufzunehmen, dass den Gleichstellungsbeauftragten eine eigene Öffentlichkeitsarbeit zustehe. Weiter beantrage er, über alles andere erst in der übernächsten Ratssitzung zu beschließen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt aus, dass man von Verwaltungsseite bereits frühzeitig unmittelbar nach Vorliegen der Gesetzestexte die Ratsmitglieder über die Änderungen informiert habe. Auch ansonsten sei ausreichend darauf hingewiesen worden, dass Änderungsbedarf anstehe. Die Frage einer weiteren Klärung zur Gleichstellung durch den Städte- und Gemeindebund halte er nicht für so prägnant, dass man über alle anderen Regelungen der Hauptsatzung nicht entscheiden könne. Er bittet, zu bedenken, dass aufgrund der geänderten Gesetzeslage die bisherige Hauptsatzung in vielen Teilen nichtig sei. Offene Fragen könne man noch bis zur kommenden Ratssitzung klären, wobei er kein Problem darin sieht, den Verwaltungsvorschlag der erstmaligen Benennung der Stadtteile unter der dortigen laufenden Nr. 4 „Golkrath und Houverath“ durch die Bezeichnung „Golkrath mit Houverath“ mit einzubringen.

 

Ausschussmitglied Kehren hingegen ist der Auffassung, dass man mit einer Änderung auch noch zwei Monate warten könne.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Merkens bittet unter heraldischen Aspekten, das seit langem in der Hauptsatzung beschriebene Wappen der Stadt, wo es bezüglich des Löwen heiße „nach links“ die Worte „nach links“ zu streichen, da heraldische Löwen immer nach links gingen. Dies entspreche auch der ursprünglichen Wappenbeschreibung. Darüber hinaus sei er der Auffassung, dass man mit der Beschlussfassung nicht bis zur übernächsten Ratssitzung warten müsse. Man habe bis zur Ratssitzung noch etwas Zeit, in der man offene Fragen klären könne. Deshalb stelle er den Gegenantrag, die Angelegenheit nicht zu vertagen.

 

Ausschussmitglied Kehren begründet sodann seinen Antrag auf Vertagung in die übernächste Ratssitzung auch damit, dass er und einige Ratskollegen und –kolleginnen wegen einer Präsidialtagung des Städte- und Gemeindebundes am Sitzungstage nicht oder nur unter großem Zeitdruck an der Sitzung teilnehmen könnten.

 

Bürgermeister Jansen lässt sodann über den Vertagungsantrag abstimmen. Für die Vertagung sprechen sich sieben Ausschussmitglieder aus, gegen eine Vertagung votieren acht Ausschussmitglieder. Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt.

 

Auf die Frage von Ausschussvorsitzender Schirrmeister-Heinen, warum man vor dem Hintergrund der Änderung der Personalkompetenz überhaupt noch einen Personalausschuss behalten wolle, antwortet Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass man bisher mit einer breiten Information bezüglich der Personalpolitik in Erkelenz gute Erfahrungen gemacht habe und auch zukünftig unterjährige Informationen an die Politik geben wolle.

 

Auch Bürgermeister Jansen empfiehlt, den Personalausschuss als unterjähriges Berichtsgremium beizubehalten.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Krahe beantragt für die FDP-Fraktion, dass auch zukünftig Entscheidungen über frei werdende Stellen in der abschließenden Zuständigkeit des Personalausschusses zu bleiben hätten, da es sich seiner Ansicht nach um eine haushaltsrechtliche Entscheidung handele. § 62 Abs. 2 GO sei nicht durch die Reform betroffen. Man solle es bei der bisherigen Regelung belassen, die sich jahrelang bewährt habe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt hierzu aus, dass er Zweifel habe, ob der von stv. Fraktionsvorsitzendem Krahe gemachte Antrag mit der aktuellen GO in Einklang zu bringen sei. Zum einen sei die neue Personalkompetenz des Bürgermeisters nach § 73 GO zu beachten, zum anderen die Kompetenz des Bürgermeisters zur Ausführung des Stellenplanes. Es handele sich um ein komplexes Thema. Man wolle dies noch einmal kurzfristig mit dem Ministerium besprechen und prüfen.

 

Sodann erklärt Ausschussmitglied Kehren, dass er bezüglich der Änderung im Namen des Stadtbezirkes 4, wenn denn dies wie von ihm vorgeschlagen aufgenommen werde, keinen Antragsbedarf sehe. Bezüglich der eigenen Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsbeauftragten wolle er jedoch bei seinem Antrag bleiben.

 

Bürgermeister Jansen führt hierzu aus, dass man ins Protokoll aufnehmen wolle, wenn das Landesgleichstellungsgesetz bzw. die Gemeindeordnung hierzu keine dezidierten Regelungen hervorbrächten, man eine entsprechende Regelung, so wie in der Vergangenheit, in den Hauptsatzungstext aufnehmen könne. Man werde dies klären und hierzu berichten.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer trägt vor, dass die Bürgermeister nach der Novelle der Gemeindeordnung die Personalkompetenz hätten, was notwendigerweise zur Folge habe, dass eine Anpassung an die Neuregelung erfolgen müsse. Den von der Verwaltung vorgelegten Kompromiss, der eine Teilhabe der Politik im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorsehe, halte er für gut. Fragen der Benennung von Stadtbezirken solle man nicht überbewerten, da hierzu nach der anstehenden Einteilung der Wahlbezirke eine Überarbeitung im Hinblick auf den Zeitraum nach der Kommunalwahl 2009 anstehen werde. Der Änderung „Golkrath mit Houverath“ könne man zustimmen.

 

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass man bis zur kommenden Woche in die Zuständigkeitsordnung bezüglich des Personalausschusses noch ein regelmäßiges Informationsrecht bezüglich Bericht über „frei werdende oder frei gewordene Stellen“ einfügen könne.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Krahe ist damit einverstanden, den Punkt bis zur Ratssitzung zurückzustellen. Ihm sei sehr daran gelegen, dass es nicht dazu kommen müsse, dass die Politik in Zukunft häufiger so genannte kw-/ku-Vermerke in den Stellenplan einfügen müsse, um gewährleistet zu haben, dass sie ihrer Verantwortung für den Haushalt gerecht werden könne. Dies würde die Arbeit sicherlich nicht leichter machen.

 

Ausschussmitglied Kehren trägt vor, dass man es bei der alten Regelung zur Gleichstellung belassen solle. Außerdem beantrage er nochmals, heute nicht in der Angelegenheit abzustimmen.

 

Bürgermeister Jansen führt hierzu aus, dass er letzteres als Quintessenz aus der Diskus-sion bereits so verstanden habe und wegen des spezifischen anstehenden Prüfungsbedarfes heute dem Ausschuss vorschlage, noch nicht empfehlend abzustimmen.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Merkens macht den Vorschlag, sich zur Klärung kurzfristig zusammen zu setzen. Hierbei weist er auch auf die alte Problematik einer fehlenden Kongruenz zwischen statistischen und politischen Bezirken hin. Auch hierüber solle, auch wenn dies mit der aktuellen Frage nichts zu tun habe, noch einmal nachgedacht werden.

 

Ausschussmitglied Thies bedauert, dass man bei den vorliegenden Überarbeitungen der Hauptsatzung den Bezirksausschüssen nicht größere Kompetenzen zugestehe. Man habe die bisherigen Regelungen nur 1:1 übernommen.

 

Bürgermeister Jansen entgegnet hierzu, dass der Anstoß für die Überarbeitung bekanntlich die Änderung der Gemeindeordnung sei. Eine Überarbeitung der Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse sei nicht beauftragt gewesen.

 

Ausschussmitglied Musch ist der Auffassung, dass man bei aller Diskussion über die vorliegenden Entwürfe auch nicht vergessen solle, dass diese auch in Zukunft immer noch an die Notwendigkeiten angepasst werden und ergänzt werden könnten. In der Zuständigkeitsordnung habe er eine Stärkung der Kompetenzen des Rates durch das erstmalig verbriefte Rückholrecht gesehen. Dies sei für ihn wichtiger als manche Kritikpunkte.

 

Zum Schluss der Debatte dankt Bürgermeister Jansen für den letzten Endes doch erkennbaren großen Konsens bezüglich des weiteren Vorgehens und man einigt sich unter den Fraktionen darauf, sich am kommenden Montag, dem 14.04.2008, 17:00 Uhr, im Besprechungszimmer I des Rathauses zur Erörterung der offenen Fragen zu treffen.