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Vorlage - A 40/137/2008  

 
 
Betreff: Einrichtung des Offenen Ganztags an der Evangelischen Grundschule Schwanenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.04.2008 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.04.2008 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 die Einrichtung des Offenen Ganztags an 8 Grundschulen und der Förderschule und am 05.08.2007 für die Gemeinschaftsgrundschule Kückhoven zum 01.08.2007 beschlossen.

 

Nunmehr hat die Schulleitung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg beantragt, zum 01.08.2008 den Offenen Ganztag an der EGS Schwanenberg einzuführen.

 

Der Antrag auf Zulassung des Offenen Ganztags wurde zwischenzeitlich ebenso gestellt wie der Antrag auf Bezuschussung aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB). Der letztere Antrag hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg, da die offizielle Antragsfrist bereits zum 30.04.2007 abgelaufen ist und eine Bezuschussung nur noch erfolgen kann, wenn andere Kommunen beantragte Mittel nicht in Anspruch nehmen.

 

Für die Antragsstellung ist noch ein formeller Ratsbeschluss erforderlich.

 

Weiterhin wurde die EGS Schwanenberg in die vertragliche Vereinbarung mit dem Bildungsträger maxq, Hückelhoven, einbezogen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„An der EGS Schwanenberg ist zum 01.08.2008 unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln ein Ganztagsangebot einzurichten.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe des vom Schulträger letztendlich zu tragenden Eigenanteils bezüglich des Offenen Ganztagsangebots hängt im Wesentlichen  von den Anmeldezahlen ab.

Diese ist auch maßgebend für eventuell notwendige geringfügige bauliche Änderungen sowie für die Kosten der Einrichtungsgegenstände.