Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Ende 2007 wurde die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in großen Bereichen neu gefasst. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, die bisherige Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu überarbeiten. Die Verwaltung hat hierzu einen Entwurf in Anlehnung an die Musterhauptsatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes erarbeitet und diesen Entwurf als Synopse allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Hierauf wird Bezug genommen. Erstmalig wird – ebenfalls dem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes folgend – eine eigenständige Zuständigkeitsordnung vorgeschlagen. Hierzu wird auf TOP A 7 der Tagesordnung verwiesen. Zuständig für die Beschlussfassung der neuen Hauptsatzung ist der Rat (§ 41 Abs. 1 Buchstabe f in Verbindung mit § 7 Abs. 3 GO NRW). Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW ist für den Erlass der neuen Hauptsatzung als Quorum die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates erforderlich, mithin also 26 Ja-Stimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Entwurf der dem Original der Niederschrift beigefügten Hauptsatzung wird hiermit erlassen. 2. Die neue Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Hauptsatzung außer Kraft.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Satzungsentwurf (Synopse mit der bisherigen Fassung)
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