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Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.12.2007 hat der
Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz zugestimmt und beschlossen, die
Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit war Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange waren gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte war zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – aufgelistet sind. 2. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 beteiligt. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung bei der späteren Bebauungsplanung auf eine hinreichende verkehrliche Anbindung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erhöhung der Frequenzen und zusätzlicher Nutzungen (z.B. Gesundheitsamt) zu achten.“ Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Flächennutzungsplanänderungen so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat) „1. Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Abwägung 8. Änderung FNP Atelierstraße, Erk-Mitte
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