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Vorlage - A 61/103/2008  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.04.2008 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.04.2008 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.04.2008 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 10. Änd. FNP Erkelenz, Katzemer Str. Kückhoven - TÖB PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.12.2007 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit war Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven war zu beteiligen.

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.01.2008  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage  zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes  – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – aufgelistet sind.

2.            Beteiligung des Bezirksausschusses  

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 30.01.2008      beteiligt.

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven hat in seiner Sitzung am 03.03.2008 diese Angelegenheit beraten und der Planung zugestimmt.

Darüber hinaus wurde als Empfehlung an die Verwaltung folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

„Vor dem Hintergrund des neuen Vorhabens „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Schaffung einer Querungshilfe/Fußgängerüberweg vor allem für Schüler zu untersuchen. Weiter soll die Parksituation/Anlegung von Parkbuchten auf der Katzemer Straße untersucht werden. Der Bezirksausschuss ist über die Ergebnisse zu informieren.“

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Flächennutzungsplanänderungen so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Abwägung 10. Änderung FNP, Erkelenz, Katzemer Str.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung 10. Änd. FNP Erkelenz, Katzemer Str. Kückhoven - TÖB (47 KB) PDF-Dokument (30 KB)