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Vorlage - A 30/066/2008  

 
 
Betreff: Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 für den Löschzug Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.04.2008 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.04.2008 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Löschzug Erkelenz-Mitte mit seinen 39 aktiven Feuerwehrmitgliedern fährt jährlich ca. 170 bis 210 Einsätze. Dies ist, statistisch erwiesen, die höchste Anzahl von Einsätzen einer Löschgruppe oder eines Löschzuges im Kreisgebiet Heinsberg. Zur Zeit verfügt der Löschzug Erkelenz-Mitte über 2 Einsatzfahrzeuge älteren Datums, die nunmehr ersetzt werden müssen.

 

1.         Ein Rüstwagen, RW 2 aus dem Jahre 1980

2.         Ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 aus dem Jahre 1985

 

Als Ersatzbeschaffung soll für diese beiden Einsatzfahrzeuge ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 angeschafft werden, dass sowohl über technisches Hilfeleistungsgerät als auch über einen Wassertank von 2.400 Liter verfügt. Die Verwaltung schlägt vor, in vorliegendem Fall einer beschränkten Ausschreibung zuzustimmen. Eine öffentliche Ausschreibung bietet sich deshalb nicht an, weil nur wenige Firmen in der Bundesrepublik (4-5) Feuerwehrfahrzeuge bauen und ausrüsten und diese bekannten Firmen über eine beschränkte Ausschreibung besser anzusprechen sind.

 

Bei der beschränkten Ausschreibung für dieses HLF 20/16 sollen daher folgende in der Bundesrepublik Deutschland bekannten und namhaften Feuerwehrfahrzeug-hersteller angeschrieben werden:

 

1.         Fa. Schlingmann, Stievenstraße 9, 49201 Dissen a. T. W.

2.         Fa. Josef Lentner GmbH, Josef-Neumeier-Straße 3, 85664 Hohenlinden

3.         Fa. A. Ziegler GmbH u. Co. KG, Postfach 16 80, 89531 Giengen / Brenz

4.         Fa. Rosenbauer, Feuerwehrtechnik GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen

5.         Fa. Rotte Brandschutztechnik, Harkortstraße 11, 59379 Selm

 

Nach Auftragserteilung dauert die Auslieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 nach jetzigem Kenntnisstand der vorgenannten Firmen ca. 12 – 15 Monate. Die Auslieferung des Fahrzeuges würde somit erst im Frühjahr 2009 erfolgen. Die Zahlung des gesamten Kaufpreises würde somit auch erst im Frühjahr 2009 nach erfolgter mängelfreier TÜD- und TÜV-Abnahme erfolgen. Im Vermögenshaushalt stehen für das Jahr 2009 unter dem Produktsachkonto B 02157004 Euro 225.000,00 zur Verfügung. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus. Aufgrund von Infoangeboten und Nachfragen bei anderen Kommunen, die das vorgenannte Fahrzeug bereits angeschafft haben, sind die Fahrgestelle für dieses Fahrzeug erheblich teurer geworden. Daher sind für die Anschaffung eines HLF 20/16 Euro 320.000,00 einzuplanen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der eine oder andere Bieter bei der beschränkten Ausschreibung diesen Kostenrahmen nicht erreicht.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf  (als Empfehlung an den Rat):

I.

„Für den Löschzug Erkelenz-Mitte ist ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 beschränkt unter Beteiligung folgender Firmen auszuschreiben:

 

1.         Fa. Schlingmann, Stievenstraße 9, 49201 Dissen a. T. W.

2.         Fa. Josef Lentner GmbH, Josef-Neumeier-Straße 3, 85664 Hohenlinden

3.         Fa. A. Ziegler GmbH u. Co. KG, Postfach 16 80, 89531 Giengen / Brenz

4.         Fa. Rosenbauer, Feuerwehrtechnik GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen

5.         Fa. Rotte Brandschutztechnik, Harkortstraße 11, 59379 Selm

 

Die Vergabe hat an den günstigsten Anbieter zu erfolgen.“

 

II.

„Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Euro 320.000,00 bei Auftragskonto B 02157004 7831000 wird hiermit gemäß § 85 Abs. 1 GO NW erteilt. Sie wird durch andere im Haushaltsplan 2008 veranschlagte und nicht erforderliche Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Anschaffung des Fahrzeuges für das Jahr 2009 mit einem Betrag von Euro 225.000,00 vorgesehen. Wie oben dargelegt, belaufen sich die Kosten jedoch auf voraussichtlich Euro 320.000,00. Somit ist daher im Haushaltsplan 2009 ein um Euro 95.000,00 höherer Betrag zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung dieses Mehrbedarfs wird in den Jahren 2008 und 2009 auf die Anschaffung von technischem Gerät (B 02157007 7831000) in Höhe von jeweils Euro 50.000,00 verzichtet.

 

Um den Auftrag zu Lasten des Haushaltsjahres 2009 erteilen zu können, ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Da eine solche im Haushaltsplan 2008 nicht eingeplant ist, wird dem Rat eine außerplanmäßige Bereitstellung gemäß § 85 Abs. 1 GO NW vorgeschlagen. Sie ist durch andere im Hauhaltsplan 2008 veranschlagte und nicht erforderliche Verpflichtungsermächtigungen abzudecken.