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Tatbestand: In seiner Sitzung am 03.02.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Verkehrsentwicklungsplan 1995 als Leitlinie für die zukünftige Verkehrsentwicklung des gesamten Stadtgebietes einschließlich des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes bedarfsgerecht fortzuschreiben. Mit den verkehrsplanerischen Leistungen zur Fortschreibung wurde in der Sitzung am 07.12.2004 das Planungshaus Südstadt AG, Köln, beauftragt. In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2005, 08.11.2005, 06.12.2005, 28.03.2006, 12.09.2006 und 07.11.2006 wurden aus den Arbeitsschwerpunkten die Überarbeitungskapitel A. Rahmenbedingungen und Grundlagenermittlung, C. Ruhender Verkehr sowie D1. Parkleitsystem und D2. Dynamisches Parkleitsystem sowie das Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr vorgestellt und beraten. In seiner Sitzung am 12.12.2006 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die ersten Ergebnisse der Überarbeitung des Kapitel E. Radverkehr vorgestellt. Durch das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wurde über den Bearbeitungsstand · Ziele der Radverkehrsplanung im Verkehrsentwicklungsplan · Maßnahmenschwerpunkte und Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan 1995 · Bearbeitungsschwerpunkte und Maßnahmen einschließlich Radverkehrsnetz der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes sowie über die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ berichtet. In dieser Sitzung soll der Abschlussbericht zum Kapitel E. Radverkehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Fraktionen erhalten hiernach eine Zusammenstellung aller Kapitel des überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplanes. Durch das beauftragte Verkehrsplanungsbüro Planungshaus-Südstadt sollen in dieser Sitzung vorgestellt werden
Anträge Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes,
Kapitel Radverkehr, werden die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
05.11.2003 – Prüfung der Bewerbung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft
„Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ , der SPD- Fraktion
vom 18.06.2002 - Radwegenetz, insbesondere im Kernstadtbereich, vom 29.11.2004
- Fahrradstadt Erkelenz, vom
20.09.2005 - Gefahrpunktbeseitigung im Radverkehrsnetz, sowie vom 27.09.2006 -
Mitgliedschaft AGFS und Sofortmaßnahmen Radwege , berücksichtigt. In der
Sitzung soll über die Anträge beraten und entschieden werden. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
05.11.2003: „Zur beschleunigten und flächendeckenden Umsetzung des
Radverkehrsnetzes und der Radverkehrsinfrastruktur sowie einer verstärkten
Verlagerung des Nahverkehrsaufkommens auf den umweltfreundlichen Radverkehr
sollte eine Bewerbung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft
„Fahrradfreundliche Gemeinden und Städte in NW“ geprüft werden“. Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2006: „… der Rat der Stadt Erkelenz möge wie folgt
beschließen: Die Stadt Erkelenz wird Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
„Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und
unterwirft sich deren Zielen.“ Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2004: „… der Rat der Stadt Erkelenz möge wie folgt
beschließen: Die Stadt Erkelenz
erklärt sich zur „Fahrradstadt Erkelenz“ und entwickelt den VEP dahingehend
weiter, dass Fahrradfahrern ein bequemes und gefahrloses Nutzen der
innerstädtischen Straßen und Wege möglich ist. Im Stadtgebiet werden
radfahrergerechte Hinweisschilder installiert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes, insbesondere Kapitel E. Radverkehr, wurde die
mögliche Aufnahme in die AGFS und Übereinstimmung mit deren Leitlinien und
Zielen geprüft, eine Bewerbung zur Aufnahme wird empfohlen, da mit dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt
Erkelenz gleichgerichtete Ziele verfolgt werden und über die Mitgliedschaft in
der AGFS die Zielverfolgung unterstützt wird (s. a. Ausführungen zur AGFS). Sollte es zu einer Aufnahme in die AGFS kommen, wird
der beantragten Erklärung zur „Fahrradstadt Erkelenz“ sinngemäß gefolgt. Eine Beschilderung von Radwegen ist für das Kreis- und
Landesradroutennetz flächendeckend vorhanden, über eine Wegweisung für das
ergänzende Alltags- und Freizeitnetz der Stadt sollte erst nach eingehender
Prüfung der Erforderlichkeit i. R. der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes entschieden werden. Antrag der SPD-Fraktion vom 18.06.2002: „1. Die Verwaltung der Stadt Erkelenz wird beauftragt eine
Bestandsaufnahme der bestehenden Radwege in Erkelenz zu fertigen und einen
Radwegeentwicklungsplan als Teil des städtischen Verkehrsentwicklungsplanes zu
erstellen und fortzuschreiben. 2. Als Sofortmaßnahmen werden
Verbesserungsmaßnahmen im Nordwesten der Kernstadt
(Aachener-/Antwerpener-/Krefelder-/Goswin-/Wilhelmstraße) untersucht und
umgesetzt, die geeignet sind, die folgenden Missstände zu beheben.“ Es folgt
die Aufführung einzelner Punkte A) …- E). Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2006: „… der Rat der Stadt Erkelenz möge folgende
Sofortmaßnahmen beschließen: 1. Die Radwege auf der Wilhelmstraße werden in so
genannte „Andere Radwege“ (...) umgewandelt. (…). 2. Alle Wege und Straßen in
Erkelenz, die dies zulassen, werden für den Radverkehr durch entsprechende
Beschilderung freigegeben. Nicht abschließend werden namentlich genannt:“ Es
folgt die Aufzählung einzelner
Straßen. „3. Alle Mehrbereichsstreifen auf den Straßen der Stadt Erkelenz
werden durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen gemäß § 42 Abs. 6 Buchst. G
StVO in Fahrradschutzstreifen umgewandelt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungplanes Kapitel E. Radverkehr wurden insbesondere die
StVO-Radwege vor dem Hintergrund der 1997 novellierten StVO geprüft und
Maßnahmen mit den zu beteiligenden Behörden weitgehend abgestimmt. Die
Maßnahmen der StVO-Radwege gemäß VwV-StVO sind Pflichtaufgaben zur Entscheidung
nach Weisung und sollen mit Priorität umgesetzt werden. Im Zuge der Umsetzung
der Ziele und des Maßnahmenkataloges des Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E.
Radverkehr ist der „offene Maßnahmenkatalog“ fortzuschreiben. Darüber hinaus
werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Änderungen der Beschilderung (Radfahrer und Anlieger frei)
vorgenommen bzw. wurden bereits angeordnet. Die Anordnung von Schutzstreifen
(VZ 340 Leitlinie) ist gemäß VwV-StVO nur innerhalb geschlossener Ortschaften
zulässig und dort unter Beachtung der Vorschriften nur in Einzelfällen
umsetzbar. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V Zweck des Vereins „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden
und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“, mit derzeit fast 50 Mitgliedern, ist
gemäß der Vereinssatzung die „systematische Förderung der Nahmobilität und hier
schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um insbesondere die Verkehrssicherheit bei
der Teilnahme von Radfahrern am allgemeinen Verkehr zu verbessern“. Im Rahmen
dieser Zielsetzung stellt sich der Verein insbesondere die Aufgaben:
Informations- und Erfahrungsaustausch, Beratung und Hilfestellung, Darstellung
der Belange der fahrradfreundlichen Städte … in der Öffentlichkeit mit dem Land
NRW, Förderung der Nahmobilität i. S. des Leitbildes, ordnungsgemäße Verwaltung
der finanziellen Mittel des Vereins. Die Aufnahme in die AGFS erfordert eine
Prioritätensetzung und kommunales Engagement für den Radverkehr, ein hohes
politisches, finanzielles und administratives Engagement für eine effektive
Fahrradförderung, ein angemessener kommunaler Finanz- und Personaleinsatz für
qualifizierte Planung, schnellen Infrastrukturausbau, qualifizierte Pflege und
Unterhaltung der Radverkehrsanlagen. Die Leitlinien und Ziele der AGFS sowie
Aufnahmekriterien umfassen: ·
Kommunalpolitische Zielsetzung
(Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split auf 25%; klare, stringente
kommunale Radverkehrspolitik i. S. v. „Radverkehr als System“ –Infrastruktur,
Service und Kommunikation als gleichwertige Komponenten; Barrierefreie Stadt;
Stadt der kurzen Wege) ·
Prioritätensetzung für
die Radverkehrsförderung (politische Grundsatzentscheidung; organisatorische,
personelle und finanzielle Vorkehrungen) ·
Fahrradfreundliche
Infrastruktur schaffen (Radwege; Radfahrstreifen, Schutzstreifen;
Fahrradstraßen; Radfahrschleusen und –aufstellflächen an Knotenpunkten; Tempo
30/Verkehrsberuhigung; Öffnung von Einbahnstraßen; Berücksichtigung des Rad-
und Fußverkehrs bei Lichtsignalsteuerungen; Abstellanlagen; Radstationen;
Radwanderwege; Radwegeweisung; Entschärfung von Unfallschwerpunkten) ·
Service für den
Radverkehr (Initiierung fahrradfreundlicher Dienstleistungen; Radverkehr im
Umweltverbund; fahrradfreundlicher Einzelhandel; fahrradfreundliche
Arbeitgeber) ·
Fahrradfreundliches
Klima fördern (offensives Marketingkonzept; Bürgerinformation/Veranstaltungen;
Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden; Fahrradtourismusförderung;
Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten; Bereitschaft zur Mitarbeit in der
AGFS, ideell und materiell) ·
Nahmobilität fördern
(zusammenhängendes Fußwegenetz; adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen,
sichere Querungsanlagen; Fußgängerwegweisung; sichere Querungsstellen;
attraktive öffentliche Räume; bauliche und verkehrsrechtliche Bevorzugung des
nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten; Fuß- und Radwege von ruhendem
Kfz-Verkehr freihalten; hochwertige, wohnungsnahe, attraktive
Naherholungsgebiete; Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität;
„Bewegungsbänder“ für Freizeitverkehre; Einbeziehung nichtmotorisierter
Verkehre in die Planung –integrative Verkehrsplanung) Hierbei handelt es sich um eine „offene Liste“ der
Aufnahmekriterien, sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich nach den örtlichen
Gegebenheiten. Die Grundsätze und Ziele der
Verkehrsentwicklungsplanung 1995/Fortschreibung der Stadt Erkelenz entsprechen im wesentlichen den Leitlinien und Zielen der AGFS, eine
Bewerbung um eine Mitgliedschaft bei der AGFS wird daher empfohlen. Die Umsetzung hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit
und der erforderlichen Einbindung ehrenamtlich engagierter Radfahrer sowie die
Koordination der Beteiligten innerhalb der Verwaltung soll durch das Referat
für Stadtmarketing übernommen werden. Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist
durch die jeweiligen Fachämter in der Verwaltung gesichert. Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag
der Vorstand der AGFS. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt die
Verleihung der Eigenschaft „Fahrradfreundliche Stadt“ durch das zuständige
Landesministerium voraus, hierzu wird die bei der Landesregierung eingerichtete
Auswahlkommission zuvor eine Empfehlung abgeben. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 werden durch die Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss/Rat): „1. Die Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel E. Radverkehr wird
beschlossen, die Verwaltung wird mit der Umsetzung und kontinuierlichen
Fortschreibung des offenen Maßnahmenkataloges beauftragt. 2.
Die Stadt Erkelenz
bewirbt sich um eine Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“ 3.
Den Anträgen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003 und der SPD-Fraktion vom
27.09.2006 wird gefolgt. Dem Antrag SPD-Fraktion vom 29.11.2004 Erklärung zur
„Fahrradstadt Erkelenz“ wird nicht gefolgt, die beantragte Installierung von
Hinweisschildern wird i. R. der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes geprüft. 4.
Die Anträge der
SPD-Fraktion vom 18.06.2002 und 27.09.2006 sind mit der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E. Radverkehr sowie Aufstellung des offenen
Maßnahmenkataloges und Prüfung der StVO-Radwege berücksichtigt worden.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes (Planungskosten) belaufen sich auf 77.402,16 EUR. Die Kosten für die Umsetzung des offenen
Maßnahmenkataloges Kapitel E. Radverkehr sind in den Folgejahren zu ermitteln.
Erste Ansätze sind in dem offenen Maßnahmenkatalog aufgeführt. Die Kosten für Pflichtaufgaben zur Entscheidung nach
Weisung -Maßnahmen der StVO-Radwege gemäß
VwV-StVO- betragen nach erster Schätzung ca. 20.000 EUR. Die Kosten für die gfs. anfallende Mitgliederumlage
der AGFS betragen max. 2.500 EUR im Jahr. Hinzu kommen je nach Projektstand
Personalkosten beim Referat für Stadtmarketing in Höhe von ca. 8.000 bis 10.000
Euro. |
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