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Vorlage - A 61/102/2008  

 
 
Betreff: Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan 1995
hier: Radverkehr und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003, Anträge der SPD-Fraktion vom 18.06.2002 und 29.11.2004, 20.09.2005 und vom 27.09.2006
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.04.2008 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.04.2008 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.04.2008 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 03.02.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Verkehrsentwicklungsplan 1995 als Leitlinie für die zukünftige Verkehrsentwicklung des gesamten Stadtgebietes einschließlich des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes bedarfsgerecht fortzuschreiben.

Mit den verkehrsplanerischen Leistungen zur Fortschreibung wurde in der Sitzung am 07.12.2004 das Planungshaus Südstadt AG, Köln, beauftragt.

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2005, 08.11.2005, 06.12.2005, 28.03.2006, 12.09.2006 und 07.11.2006 wurden aus den Arbeitsschwerpunkten die Überarbeitungskapitel A. Rahmenbedingungen und Grundlagenermittlung, C. Ruhender Verkehr sowie D1. Parkleitsystem und D2. Dynamisches Parkleitsystem sowie das Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr vorgestellt und beraten.

 

In seiner Sitzung am 12.12.2006 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die ersten Ergebnisse der Überarbeitung des Kapitel E. Radverkehr vorgestellt.

Durch das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wurde über den Bearbeitungsstand

 

·        Ziele der Radverkehrsplanung im Verkehrsentwicklungsplan

·        Maßnahmenschwerpunkte und Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan 1995

·        Bearbeitungsschwerpunkte und Maßnahmen einschließlich Radverkehrsnetz der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes

sowie über die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ berichtet.

 

In dieser Sitzung soll der Abschlussbericht zum Kapitel E. Radverkehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Fraktionen erhalten hiernach eine Zusammenstellung aller Kapitel des überarbeiteten Verkehrsentwicklungsplanes.

 

Durch das beauftragte Verkehrsplanungsbüro Planungshaus-Südstadt sollen in dieser Sitzung vorgestellt werden

  • Ziele der Radverkehrsplanung in der Fortschreibung der Verkehrs-entwicklungsplanung
  • Radverkehrsnetz Außerorts- und Erkelenz-Innenstadt
  • Maßnahmenprogramm zur Radverkehrsinfrastruktur und Förderung des Radverkehrs (offener Maßnahmenkatalog)
  • Kriterien und Verfahren zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“

 

Anträge

Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes, Kapitel Radverkehr, werden die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003 – Prüfung der Bewerbung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ , der SPD- Fraktion vom 18.06.2002 - Radwegenetz, insbesondere im Kernstadtbereich, vom 29.11.2004 - Fahrradstadt Erkelenz,  vom 20.09.2005 - Gefahrpunktbeseitigung im Radverkehrsnetz, sowie vom 27.09.2006 - Mitgliedschaft AGFS und Sofortmaßnahmen Radwege , berücksichtigt. In der Sitzung soll über die Anträge beraten und entschieden werden.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003:

„Zur beschleunigten und flächendeckenden Umsetzung des Radverkehrsnetzes und der Radverkehrsinfrastruktur sowie einer verstärkten Verlagerung des Nahverkehrsaufkommens auf den umweltfreundlichen Radverkehr sollte eine Bewerbung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Gemeinden und Städte in NW“ geprüft werden“.

Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2006:

„… der Rat der Stadt Erkelenz möge wie folgt beschließen: Die Stadt Erkelenz wird Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und unterwirft sich deren Zielen.“

Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2004:

„… der Rat der Stadt Erkelenz möge wie folgt beschließen:  Die Stadt Erkelenz erklärt sich zur „Fahrradstadt Erkelenz“ und entwickelt den VEP dahingehend weiter, dass Fahrradfahrern ein bequemes und gefahrloses Nutzen der innerstädtischen Straßen und Wege möglich ist. Im Stadtgebiet werden radfahrergerechte Hinweisschilder installiert.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes, insbesondere Kapitel E. Radverkehr, wurde die mögliche Aufnahme in die AGFS und Übereinstimmung mit deren Leitlinien und Zielen geprüft, eine Bewerbung zur Aufnahme wird empfohlen, da mit  dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz gleichgerichtete Ziele verfolgt werden und über die Mitgliedschaft in der AGFS die Zielverfolgung unterstützt wird (s. a. Ausführungen zur AGFS).

Sollte es zu einer Aufnahme in die AGFS kommen, wird der beantragten Erklärung zur „Fahrradstadt Erkelenz“ sinngemäß gefolgt.

Eine Beschilderung von Radwegen ist für das Kreis- und Landesradroutennetz flächendeckend vorhanden, über eine Wegweisung für das ergänzende Alltags- und Freizeitnetz der Stadt sollte erst nach eingehender Prüfung der Erforderlichkeit i. R. der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplanes entschieden werden.

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.06.2002:

„1. Die Verwaltung der Stadt Erkelenz wird beauftragt eine Bestandsaufnahme der bestehenden Radwege in Erkelenz zu fertigen und einen Radwegeentwicklungsplan als Teil des städtischen Verkehrsentwicklungsplanes zu erstellen und fortzuschreiben. 2. Als Sofortmaßnahmen werden Verbesserungsmaßnahmen im Nordwesten der Kernstadt (Aachener-/Antwerpener-/Krefelder-/Goswin-/Wilhelmstraße) untersucht und umgesetzt, die geeignet sind, die folgenden Missstände zu beheben.“ Es folgt die Aufführung einzelner Punkte A) …- E).

Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2006:

„… der Rat der Stadt Erkelenz möge folgende Sofortmaßnahmen beschließen: 1. Die Radwege auf der Wilhelmstraße werden in so genannte „Andere Radwege“ (...) umgewandelt. (…). 2. Alle Wege und Straßen in Erkelenz, die dies zulassen, werden für den Radverkehr durch entsprechende Beschilderung freigegeben. Nicht abschließend werden namentlich genannt:“ Es folgt die Aufzählung  einzelner Straßen. „3. Alle Mehrbereichsstreifen auf den Straßen der Stadt Erkelenz werden durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen gemäß § 42 Abs. 6 Buchst. G StVO in Fahrradschutzstreifen umgewandelt.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungplanes Kapitel E. Radverkehr wurden insbesondere die StVO-Radwege vor dem Hintergrund der 1997 novellierten StVO geprüft und Maßnahmen mit den zu beteiligenden Behörden weitgehend abgestimmt. Die Maßnahmen der StVO-Radwege gemäß VwV-StVO sind Pflichtaufgaben zur Entscheidung nach Weisung und sollen mit Priorität umgesetzt werden. Im Zuge der Umsetzung der Ziele und des Maßnahmenkataloges des Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E. Radverkehr ist der „offene Maßnahmenkatalog“ fortzuschreiben. Darüber hinaus werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Änderungen der Beschilderung  (Radfahrer und Anlieger frei) vorgenommen bzw. wurden bereits angeordnet. Die Anordnung von Schutzstreifen (VZ 340 Leitlinie) ist gemäß VwV-StVO nur innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig und dort unter Beachtung der Vorschriften nur in Einzelfällen umsetzbar. 

 

Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V

Zweck des Vereins  „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“, mit derzeit fast 50 Mitgliedern, ist gemäß der Vereinssatzung die „systematische Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um insbesondere die Verkehrssicherheit bei der Teilnahme von Radfahrern am allgemeinen Verkehr zu verbessern“. Im Rahmen dieser Zielsetzung stellt sich der Verein insbesondere die Aufgaben: Informations- und Erfahrungsaustausch, Beratung und Hilfestellung, Darstellung der Belange der fahrradfreundlichen Städte … in der Öffentlichkeit mit dem Land NRW, Förderung der Nahmobilität i. S. des Leitbildes, ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel des Vereins.  

Die Aufnahme in die AGFS erfordert eine Prioritätensetzung und kommunales Engagement für den Radverkehr, ein hohes politisches, finanzielles und administratives Engagement für eine effektive Fahrradförderung, ein angemessener kommunaler Finanz- und Personaleinsatz für qualifizierte Planung, schnellen Infrastrukturausbau, qualifizierte Pflege und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen.

Die Leitlinien und Ziele der AGFS sowie Aufnahmekriterien umfassen:

·        Kommunalpolitische Zielsetzung (Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split auf 25%; klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik i. S. v. „Radverkehr als System“ –Infrastruktur, Service und Kommunikation als gleichwertige Komponenten; Barrierefreie Stadt; Stadt der kurzen Wege)

·        Prioritätensetzung für die Radverkehrsförderung (politische Grundsatzentscheidung; organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen)

·        Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen (Radwege; Radfahrstreifen, Schutzstreifen; Fahrradstraßen; Radfahrschleusen und –aufstellflächen an Knotenpunkten; Tempo 30/Verkehrsberuhigung; Öffnung von Einbahnstraßen; Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs bei Lichtsignalsteuerungen; Abstellanlagen; Radstationen; Radwanderwege; Radwegeweisung; Entschärfung von Unfallschwerpunkten)

·        Service für den Radverkehr (Initiierung fahrradfreundlicher Dienstleistungen; Radverkehr im Umweltverbund; fahrradfreundlicher Einzelhandel; fahrradfreundliche Arbeitgeber)

·        Fahrradfreundliches Klima fördern (offensives Marketingkonzept; Bürgerinformation/Veranstaltungen; Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden; Fahrradtourismusförderung; Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten; Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFS, ideell und materiell)

·        Nahmobilität fördern (zusammenhängendes Fußwegenetz; adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen, sichere Querungsanlagen; Fußgängerwegweisung; sichere Querungsstellen; attraktive öffentliche Räume; bauliche und verkehrsrechtliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten; Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr freihalten; hochwertige, wohnungsnahe, attraktive Naherholungsgebiete; Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität; „Bewegungsbänder“ für Freizeitverkehre; Einbeziehung nichtmotorisierter Verkehre in die Planung –integrative Verkehrsplanung)

 

Hierbei handelt es sich um eine „offene Liste“ der Aufnahmekriterien, sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Die Grundsätze und Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung 1995/Fortschreibung der Stadt Erkelenz  entsprechen im wesentlichen den  Leitlinien und Zielen der AGFS, eine Bewerbung um eine Mitgliedschaft bei der AGFS wird daher empfohlen.

Die Umsetzung hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und der erforderlichen Einbindung ehrenamtlich engagierter Radfahrer sowie die Koordination der Beteiligten innerhalb der Verwaltung soll durch das Referat für Stadtmarketing übernommen werden. Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist durch die jeweiligen Fachämter in der Verwaltung gesichert.

Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand der AGFS. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt die Verleihung der Eigenschaft „Fahrradfreundliche Stadt“ durch das zuständige Landesministerium voraus, hierzu wird die bei der Landesregierung eingerichtete Auswahlkommission zuvor eine Empfehlung abgeben.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 werden durch die Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss/Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss/Rat):

„1. Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel E. Radverkehr wird beschlossen, die Verwaltung wird mit der Umsetzung und kontinuierlichen Fortschreibung des offenen Maßnahmenkataloges beauftragt.

2.      Die Stadt Erkelenz bewirbt sich um eine Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“

3.      Den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2003 und der SPD-Fraktion vom 27.09.2006 wird gefolgt. Dem Antrag SPD-Fraktion vom 29.11.2004 Erklärung zur „Fahrradstadt Erkelenz“ wird nicht gefolgt, die beantragte Installierung von Hinweisschildern wird i. R. der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplanes geprüft.

4.      Die Anträge der SPD-Fraktion vom 18.06.2002 und 27.09.2006 sind mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Kapitel E. Radverkehr sowie Aufstellung des offenen Maßnahmenkataloges und Prüfung der StVO-Radwege berücksichtigt worden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (Planungskosten) belaufen sich auf 77.402,16 EUR.

Die Kosten für die Umsetzung des offenen Maßnahmenkataloges Kapitel E. Radverkehr sind in den Folgejahren zu ermitteln. Erste Ansätze sind in dem offenen Maßnahmenkatalog aufgeführt.

Die Kosten für Pflichtaufgaben zur Entscheidung nach Weisung -Maßnahmen der StVO-Radwege gemäß  VwV-StVO- betragen nach erster Schätzung ca. 20.000 EUR.

Die Kosten für die gfs. anfallende Mitgliederumlage der AGFS betragen max. 2.500 EUR im Jahr. Hinzu kommen je nach Projektstand Personalkosten beim Referat für Stadtmarketing in Höhe von ca. 8.000 bis 10.000 Euro.