Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Entwurf der dem Original der Niederschrift
beigefügten Hauptsatzung wird hiermit erlassen.
2. Die neue Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz in Kraft. Gleichzeitig tritt die
frühere Hauptsatzung außer Kraft.“