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Tagesordnung - 6. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Zwischenbericht zum integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz (Anmerkung: Frau Prof. Dr. Isabel Kuperjans vom Institut NOWUM-Energy wird in der Sitzung die Energie- und CO²-Bilanz für Erkelenz vorstellen.)  
Enthält Anlagen
A 10/232/2015  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 29.04.2015      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2015 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/277/2015  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/278/2015  
Ö 3.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/279/2015  
Ö 3.4  
Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich  
A 40/280/2015  
Ö 3.5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e.V.  
A 40/281/2015  
Ö 3.6  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband  
A 40/282/2015  
Ö 3.7  
Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. im Jahr 2015  
A 40/283/2015  
Ö 3.8  
Zuschuss zur Veröffentlichung der Baux-Chronik durch den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V.  
Enthält Anlagen
A 40/284/2015  
Ö 3.9  
Anpassung des jährlichen Zuschusses für die Kulturarbeit an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz  
A 40/285/2015  
Ö 3.10  
Sanierung des Rasenplatzes in Gerderath  
A 40/287/2015  
Ö 3.11  
Enthält Anlagen
Neubau Sportheim TUS Germania Kückhoven  
Enthält Anlagen
A 40/288/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügung-stellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

   
    29.04.2015 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügung-stellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.06.2015 - Hauptausschuss
    Ö 3.11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

 b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000,00 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

 c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

 d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

 e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200,00 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

 f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Lageplan (78 KB)      
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege hier: Neufestsetzung der Elternbeitragstabelle ab 2015/16 für die Kitas / Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
0/51/174/2015  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015      
Ö 5.1  
Klassifizierung einer Stadtmarketing-Veranstaltung hier: Bundesköniginnentag 2016  
A 80/092/2015  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/2 "Stadtkern" (Heinrich-Jansen-Weg), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/310/2015  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/311/2015  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/312/2015  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/313/2015  
Ö 5.6  
Enthält Anlagen
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/314/2015  
Ö 5.7  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XIII "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIII/1 "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/315/2015  
Ö 5.8  
Enthält Anlagen
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/316/2015  
Ö 5.9  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/317/2015  
Ö 5.10  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/318/2015  
Ö 5.11  
Enthält Anlagen
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/319/2015  
Ö 5.12  
Enthält Anlagen
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/320/2015  
Ö 5.13  
Enthält Anlagen
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/321/2015  
Ö 5.14  
Enthält Anlagen
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/322/2015  
Ö 5.15  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/323/2015  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am 17.06.2015      
Ö 6.1  
Fortführung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath  
A 40/291/2015  
Ö 6.2  
Begrenzung der Zahl der in den integrativen Eingangsklassen der Franziskusschule (Hauptstandort) und der Nysterbachschule aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler  
A 40/292/2015  
Ö 6.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung  
A 40/293/2015  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
A 10/229/2015  
Ö 8  
Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA (Anmerkung: Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.03.2015 soll die Angelegenheit zur Tagesordnung gestellt werden.)  
A 10/230/2015  
Ö 9  
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos  
Enthält Anlagen
A 10/231/2015  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/312/2015  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/313/2015  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/314/2015  
Ö 13  
Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2014 der Stadt Erkelenz gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/315/2015  
Ö 14     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 14.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/316/2015  
Ö 14.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 21.02.2015 bis 31.05.2015  
Enthält Anlagen
A 20/317/2015  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)