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Tatbestand: Der Rasenplatz der Sportanlage Gerderath wurde vor ca. 40 Jahren angelegt. Durch die intensive Nutzung mit derzeit 11 Mannschaften, darunter acht Jugendmannschaften, und einem über Jahre andauernden Maulwurfbefall ist eine Erneuerung des Platzes unumgänglich.
Ferner ist die Gefälleausbildung nicht mehr ordnungsgemäß. In der Vergangenheit durchgeführte punktuelle Maßnahmen (Nachsäen von Rasen, Verlegung von Fertigrasen im Torraumbereich) haben dazu geführt, dass die Höhe der Tore nicht mehr regelgerecht ist. Sie sind bis zu 10 cm zu niedrig.
Der Ballfangzaun am nördlichen Tor ist durch Witterungseinflüsse stark beschädigt und in Teilen erneuerungsbedürftig. Die um den Rasenplatz installierten Zuschauerbarrieren sind teilweise in einem solch schlechten Zustand, dass Unfallgefahren nicht auszuschließen sind.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Rasenplatz nur noch bedingt nutzbar ist.
Das Kleinspielfeld, das sich zwischen dem Tennenplatz und den Umkleidekabinen befindet, wird hauptsächlich durch Kleinkinder, Bambini-Mannschaften und F-Jugendliche genutzt, sowie gelegentlich von anderen Mannschaften zum Trainingsbetrieb.
Auch hier ist das Spielfeld sehr uneben, so dass eine Begradigung und Ebnung unumgänglich ist. Der Verein ist bereits in der Vergangenheit auf die Verwaltung zugekommen, um gemeinschaftlich eine Behebung des Zustandes zu ermöglichen.
Der Vorstand des Sportvereins Grün-Weiß Sparta Gerderath e. V. hat dann bei vier verschiedenen Fachfirmen für Sportplatzbau Angebote zur Renovierung der Sportplatzflächen eingeholt.
Nach Prüfung der Angebote durch die Stadt Erkelenz und entsprechender Beratung, hat sich der Verein entschieden, den Auftrag zur Sportplatzsanierung an die Firma zu vergeben, die das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. Ferner wurden Angebote für die Lieferung der Materialien für die Reparatur der Ballfanganlage und die Erneuerung der Zuschauerbarriere eingeholt.
Der Kostenaufwand (ohne Eigenleistung der Vereinsmitglieder) für die Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 35.000 €.
Grundsätzlich ist der Verein bereit, einen Teil der anfallenden Kosten aus Eigenmitteln zu bestreiten und Arbeitsleistungen in erheblichem Umfang zu erbringen.
Der Verein ist aber lediglich in der Lage, 15.000 € aufzubringen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Engagement des Vereins zu unterstützen und dem Sportverein Grün-Weiß Gerderath e.V. zur Durchführung der Maßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren. Arbeiten in geringerem Umfang, die der Verein nicht selber leisten kann (Lieferung und Einbau von 60 m Randstein, Bereitstellung von Mutterboden und Sand - insgesamt ca. 45 cbm, Bohren von Löchern für die Montage der Zuschauerbarriere) im Wert von ca. 2.500 € werden durch den Baubetriebshof der Stadt Erkelenz geleistet.
Die Maßnahme lässt sich jedoch nur unter Beachtung der nachfolgenden Punkte realisieren:
a) Der Sportverein Grün-Weiß Gerderath erhält die Genehmigung zur Sanierung der Platzanlage (Rasenplatz und Kleinspielfeld) Gerderath.
b) Der Verein führt das Vorhaben als Auftraggeber auf der Grundlage eines von der Stadt Erkelenz geprüften und genehmigten Angebotes einer Fachfirma durch.
c) Eine Beaufsichtigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadt Erkelenz.
d) Der Verein erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 20.000 €. Dieser wird in zwei gleichen Teilen zu Beginn der Arbeiten und nach Abnahme aller festgestellten Gewerke durch die Stadt Erkelenz ausgezahlt.
e) Mit den Arbeiten wird erst nach der abschließenden Beschlussfassung im Hauptausschuss der Stadt Erkelenz im Juni 2015 begonnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Sportverein Grün-Weiß Gerderath erhält die Genehmigung zur Sanierung der Platzanlage (Rasenplatz und Kleinspielfeld) Gerderath.
a) Der Verein führt das Vorhaben als Auftraggeber auf der Grundlage eines von der Stadt Erkelenz geprüften und genehmigten Angebotes einer Fachfirma durch.
b) Eine Beaufsichtigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadt Erkelenz.
c) Der Verein erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 20.000 €. Dieser wird in zwei gleichen Teilen zu Beginn der Arbeiten und nach Abnahme aller festgestellten Gewerke durch die Stadt Erkelenz ausgezahlt.
d) Mit den Arbeiten wird erst nach der abschließenden Beschlussfassung im Hauptausschuss der Stadt Erkelenz im Juni 2015 begonnen.“ Finanzielle Auswirkungen: 20.000 € werden durch die Stadt Erkelenz als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgen Leistungen des Baubetriebshofes im Werte von ca. 2.500 €.
Die erforderlichen Mittel stehen bei Produktsachkonto 080100 522100 zur Verfügung.
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