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Tatbestand: Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V. Erkelenz-Lövenich vom 11.06.2003 gewährt die Stadt Erkelenz dem Verein zu den Kosten des Museumsbetriebes einen jährlichen Zuschuss, der sich nach den jeweiligen Gegebenheiten richten soll und der von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Für das Jahr 2015 beantragt der Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V. nun die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000,-- €, also im Rahmen des Vorjahres.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V. für das Jahr 2015 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,-- € zur eigenverantwortlichen Budgetierung zur Verfügung zu stellen. Beschlussentwurf ( als Empfehlung an de Hauptausschuss): „Dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V. Erkelenz-Lövenich wird zu den Kosten des Museumsbetriebes für das Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,-- € gewährt. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 31.01.2016 vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.000,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 040100 531700 zur Verfügung.
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