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Tagesordnung - 26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 18.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Tagebau Garzweiler II hier: Bericht über Entwicklung seit Ratsbeschluss vom 06.11.2013/Aktueller Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerpartei, Freie Wähler vom 02.12.2013  
Enthält Anlagen
/007/2013  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Personalausschusses am 18.11.2013      
Ö 3.1  
Stellenplan 2014  
Enthält Anlagen
A 10/974/2013  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2013      
Ö 4.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2014 und des Teilfinanzplanes 2014 - 2017 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/142/2013  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014  
A 20/283/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

89.620.519 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

91.750.519 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

83.712.474 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.603.385 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

7.996.775 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

9.409.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.380.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

13.259.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

2.130.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -           solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein

                        entsprechender Verstärkungs­­­­­­vermerk angebracht worden ist, soweit von

                        diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

              einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

              werden.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne

            interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den

            kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der  Wert­              grenze  von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.             

9.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt

            8 auf­geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für die innerhalb der Produkte

            ein ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem

            Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen

            gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets herangezogen

            werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu­stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G01130001

 

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180055

 

Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471)

B01180059

 

Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013)

B01180060

 

Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467)

B02157016

 

Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12015006

 

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende)

E12016004

 

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend)

E12016011

 

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“

T12010014

Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020026

Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung

E12025009

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026002

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026004

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

   
    18.12.2013 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Es werden zusätzlich zum bisherigen Haushaltsentwurf 2014 Mittel von 50.000 € für eine Analyse aufgenommen, die zum einen die Grundannahmen der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuellen Prognosen gegenüberstellt. Diese Mittel sind zusätzlich beim

Produkt 09 02 00 – Räumliche Entwicklung – und dort beim Konto 542940 – Planungs- und Gutachterkosten – zu veranschlagen. Die Auswirkungen sind im aktuellen Haushaltssatzungsentwurf 2014 einzuarbeiten.

 

2. Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

89.620.519 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

91.800.519 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

83.712.474 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.653.385 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

7.996.775 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

9.409.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.380.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

13.259.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

2.180.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

              einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

              werden.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der  Wert­              grenze  von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.             

9.         Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt

            8 auf­geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für die innerhalb der Produkte

            ein ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Ge-

            brauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Aus-

            zahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets herangezogen werden. Entsprechen-

            de Mittelübertragungen bedürfen der Zu­stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G01130001

 

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180055

 

Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471)

B01180059

 

Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013)

B01180060

 

Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467)

B02157016

 

Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12015006

 

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende)

E12016004

 

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend)

E12016011

 

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“

T12010014

Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020026

Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung

E12025009

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026002

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026004

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung.“

 

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2014 BGM (3027 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2014 Freie Wähler UWG Erkelenz (1693 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2014 Bürgerpartei (1222 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2014 FDP (1974 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2014 SPD (1523 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2014 Bündnis 90 Die Grünen (1513 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2014 CDU (2105 KB)      
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 07.11.2013      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2014  
Enthält Anlagen
A 20/274/2013  
Ö 6.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2013 - 2017  
Enthält Anlagen
A 20/275/2013  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
12. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/276/2013  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2013      
Ö 7.1  
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2014/2015)  
A 40/256/2013  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2013      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/060/2013  
Ö 8.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/061/2013  
Ö 8.3  
Enthält Anlagen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/062/2013  
Ö 8.4  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/063/2013  
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/275/2013  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/276/2013  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/277/2013  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/278/2013  
Ö 9.5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), Erkelenz-Gerderhahn hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), Erkelenz-Gerderhahn und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/279/2013  
Ö 9.6  
Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/280/2013  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2014"  
Enthält Anlagen
A 30/155/2013  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Änderung der Hauptsatzung hier: Anpassung der Stadtbezirke  
Enthält Anlagen
A 10/971/2013  
Ö 12  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
Enthält Anlagen
A 10/972/2013  
Ö 13  
Anträge auf Nutzung des Stadtwappens  
Enthält Anlagen
A 10/973/2013  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Siebte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/277/2013  
Ö 15  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 07.09.2013 bis 21.10.2013  
Enthält Anlagen
A 20/271/2013  
Ö 16  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 22.10.2013 bis 25.11.2013  
Enthält Anlagen
A 20/280/2013  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)